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Миф о «вечной» немецко-русской вражде
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в ответ Олменд 17.11.04 09:02
Слово "farmer" возникло после отмены крепостного права. Немецкие колонисты никогда не были крепостными, кроме тех, которые в поволжье были дегенерированы в ранг крепостных, и именно тех можно и называть крестьянами.
Слово farmeр прошодит от старофранцузского , в переводе означавшего "сдачу в наем". Зафиксировано в 18 веке
Крепостное право в Рос.Имп было в 19 веке отмененo
Про "крепостничество" я уже ТРИ раза вам постил НО ВСЕ бестолку.
http://www.lexikon-definition.de/Bauernstand.html#Geschichte_der_Bauern_in_Mitte...
[цитата]
Die meisten Bauern wurden jedoch im 8. und 9.Jahrhundert entweder zu ╩halbfreien╚ (hörigen) Pächtern mit bäuerlichen Eigen-Einzelwirtschaft (Hufe) oder arbeiteten als ╩Unfreie╚ auf dem in unmittelbarem Besitz des Grundherrn verbliebenen Land. Viele der vom Grundherrn als Verwalter oder zur Einziehung der Abgaben eingesetzten ╩Unfreien╚ erlangten später erbliche Besitztitel, zum Teil auch grundherrlicher Rechte.
Im Hochmittelalter (v.a. im 12.Jahrhundert) gingen unter Auflösung der im 9. und 10.Jahrhundert entstandenen großen Grundherrschaften fast alle grundherrlichen Rechte auf die Ritter über; diese befanden sich nach Herausbildung zu einem einheitlichen Stand in einer starken Position und brachten in dieser Zeit viele ehemals freie Bauern in ein Abhängigkeitsverhältnis. Die Gesamtheit der ländlichen Bevölkerung, nun rechtlich weitgehend angeglichen, wurde seit Mitte des 12.Jahrhunderts unter der Bezeichnung ╩Bauer╚ (rustici) zusammengefasst und als Stand demjenigen der Ritter gegenübergestellt.
Im Spätmittelalter verschlechterte sich die allgemeine Lage der Bauern in ganz Europa, besonders durch Missernten (Hungersnöte) und Geldverfall. Ein wirtschaftlich selbstständiges freiBauerntum hielt sich v.a. in Schweden und in der Kernschweiz; in den dortigen Urkantonen gelangten die Bauern in den Kämpfen gegen die Habsburger seit 1291 zu stärkerer politischen Bedeutung. Ansonsten wurde das Bauerntum auf dem Gebiet des HeiligenRömischen Reiches nur in Tirol, Kempten, der Ortenau, in Friesland und Dithmarschen an den Landständen beteiligt.
Die spätmittelalterlichen Missstände führten zu Bauernaufständen in Frankreich (1358-60) und England (1381; J.Wycliffe), später auch (erfolgreich) in Schweden (1434-36). Zu Beginn der Neuzeit kam es zu weiteren Aufständen in der Schweiz (1513-15) und in Ungarn (1514; G.Dozsa), v.a. aber in Deutschland und Österreich; hier brach, nach vorangegangenen Unruhen im 15.Jahrhundert, 1524 der Bauernkrieg aus. Nach der Niederschlagung dieser großen Bauernrebellion behielten die Bauern ihre rechtlich abhängige Stellung, aus der sie sich, wie auch schon in den vorangegangenen Jahrhunderten, nur durch Abwanderung in die Städte lösen konnten (╩Stadtluft macht frei╚). Im Dreißigjährigen Krieg (1618-48) wurde das Bauerntum in Deutschland schwer in Mitleidenschaft gezogen, v.a. durch zu leistende Kontributionen und Plünderungszüge marodierender Söldnertruppen. Nach dem Krieg entwickelte sich die Grundherrschaft zur reinen Rentenwirtschaft (╩versteinerte Grundherrschaft╚). Davon abweichend entwickelte sich in Ostdeutschland und dem östlichen Mitteleuropa (Polen, Ungarn, Baltikum) schon seit dem 15.Jahrhundert u.a. durch das planmäßige Bauernlegen als neue Form der Erbuntertänigkeit die Gutsherrschaft, die sich bis zum 18.Jahrhundert voll ausgebreitet hatte. Hierdurch wurde der Bauernstand zur Personal- oder wie in Ostelbien ╩Real╚-Leibeigenschaft herabgedrückt. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich seit dem 16.Jahrhundert in England, wo die Grundherrn das Bauernland einzogen und in Weideland verwandelten (╩Einhegungen╚).
...Unter den Bauern, die feudalen Grundherren untertan waren, gab es eine starke soziale Differenzierung nach Besitzgröße und rechtlicher Stellung. Die in den dörflichen Gemeinde vollberechtigten Bauern werden auch als Nachbarn bezeichnet. Je nachdem, ob sie mit Pferden oder ohne zu Fronleistungen verpflichtet waren, unterschied man Spannbauern und Handbauern. Umfaßte der Besitz des Spannbauern eine Hufe, wurde dieser Vollbauer, lokal und zeitlich unterschiedlich, als Anspänner, Pferdner, Hüfner, Vollspänner oder Ackermann bezeichnet.
...
In Dörfern, in denen es vorwiegend Vollbauern gab, wurden bis ins 17. Jahrhundert Ämter in der Gemeinde und Kirchgemeinde, wie Schulze bzw. Richter, Kirchvater, Schöffe usw. fast ausschließlich an Vollbauern übertragen, so daß, wenn in den Kirchenbüchern nur ein derartiges Amt angegeben ist, fast mit Sicherheit darauf geschlossen werden kann, daß es sich um einen Vollbauern handelt. Jedoch beginnen in Sachsen bereits im 18. Jahrhundert an manchen Orten Gärtner oder sogar Häusler, derartige Ämter zu übernehmen.
/цитата]
"интернет существует не только для того, чтобы с него сгребать все, что попадeтся под руку."
Слово farmeр прошодит от старофранцузского , в переводе означавшего "сдачу в наем". Зафиксировано в 18 веке
Крепостное право в Рос.Имп было в 19 веке отмененo
Про "крепостничество" я уже ТРИ раза вам постил НО ВСЕ бестолку.
http://www.lexikon-definition.de/Bauernstand.html#Geschichte_der_Bauern_in_Mitte...
[цитата]
Die meisten Bauern wurden jedoch im 8. und 9.Jahrhundert entweder zu ╩halbfreien╚ (hörigen) Pächtern mit bäuerlichen Eigen-Einzelwirtschaft (Hufe) oder arbeiteten als ╩Unfreie╚ auf dem in unmittelbarem Besitz des Grundherrn verbliebenen Land. Viele der vom Grundherrn als Verwalter oder zur Einziehung der Abgaben eingesetzten ╩Unfreien╚ erlangten später erbliche Besitztitel, zum Teil auch grundherrlicher Rechte.
Im Hochmittelalter (v.a. im 12.Jahrhundert) gingen unter Auflösung der im 9. und 10.Jahrhundert entstandenen großen Grundherrschaften fast alle grundherrlichen Rechte auf die Ritter über; diese befanden sich nach Herausbildung zu einem einheitlichen Stand in einer starken Position und brachten in dieser Zeit viele ehemals freie Bauern in ein Abhängigkeitsverhältnis. Die Gesamtheit der ländlichen Bevölkerung, nun rechtlich weitgehend angeglichen, wurde seit Mitte des 12.Jahrhunderts unter der Bezeichnung ╩Bauer╚ (rustici) zusammengefasst und als Stand demjenigen der Ritter gegenübergestellt.
Im Spätmittelalter verschlechterte sich die allgemeine Lage der Bauern in ganz Europa, besonders durch Missernten (Hungersnöte) und Geldverfall. Ein wirtschaftlich selbstständiges freiBauerntum hielt sich v.a. in Schweden und in der Kernschweiz; in den dortigen Urkantonen gelangten die Bauern in den Kämpfen gegen die Habsburger seit 1291 zu stärkerer politischen Bedeutung. Ansonsten wurde das Bauerntum auf dem Gebiet des HeiligenRömischen Reiches nur in Tirol, Kempten, der Ortenau, in Friesland und Dithmarschen an den Landständen beteiligt.
Die spätmittelalterlichen Missstände führten zu Bauernaufständen in Frankreich (1358-60) und England (1381; J.Wycliffe), später auch (erfolgreich) in Schweden (1434-36). Zu Beginn der Neuzeit kam es zu weiteren Aufständen in der Schweiz (1513-15) und in Ungarn (1514; G.Dozsa), v.a. aber in Deutschland und Österreich; hier brach, nach vorangegangenen Unruhen im 15.Jahrhundert, 1524 der Bauernkrieg aus. Nach der Niederschlagung dieser großen Bauernrebellion behielten die Bauern ihre rechtlich abhängige Stellung, aus der sie sich, wie auch schon in den vorangegangenen Jahrhunderten, nur durch Abwanderung in die Städte lösen konnten (╩Stadtluft macht frei╚). Im Dreißigjährigen Krieg (1618-48) wurde das Bauerntum in Deutschland schwer in Mitleidenschaft gezogen, v.a. durch zu leistende Kontributionen und Plünderungszüge marodierender Söldnertruppen. Nach dem Krieg entwickelte sich die Grundherrschaft zur reinen Rentenwirtschaft (╩versteinerte Grundherrschaft╚). Davon abweichend entwickelte sich in Ostdeutschland und dem östlichen Mitteleuropa (Polen, Ungarn, Baltikum) schon seit dem 15.Jahrhundert u.a. durch das planmäßige Bauernlegen als neue Form der Erbuntertänigkeit die Gutsherrschaft, die sich bis zum 18.Jahrhundert voll ausgebreitet hatte. Hierdurch wurde der Bauernstand zur Personal- oder wie in Ostelbien ╩Real╚-Leibeigenschaft herabgedrückt. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich seit dem 16.Jahrhundert in England, wo die Grundherrn das Bauernland einzogen und in Weideland verwandelten (╩Einhegungen╚).
...Unter den Bauern, die feudalen Grundherren untertan waren, gab es eine starke soziale Differenzierung nach Besitzgröße und rechtlicher Stellung. Die in den dörflichen Gemeinde vollberechtigten Bauern werden auch als Nachbarn bezeichnet. Je nachdem, ob sie mit Pferden oder ohne zu Fronleistungen verpflichtet waren, unterschied man Spannbauern und Handbauern. Umfaßte der Besitz des Spannbauern eine Hufe, wurde dieser Vollbauer, lokal und zeitlich unterschiedlich, als Anspänner, Pferdner, Hüfner, Vollspänner oder Ackermann bezeichnet.
...
In Dörfern, in denen es vorwiegend Vollbauern gab, wurden bis ins 17. Jahrhundert Ämter in der Gemeinde und Kirchgemeinde, wie Schulze bzw. Richter, Kirchvater, Schöffe usw. fast ausschließlich an Vollbauern übertragen, so daß, wenn in den Kirchenbüchern nur ein derartiges Amt angegeben ist, fast mit Sicherheit darauf geschlossen werden kann, daß es sich um einen Vollbauern handelt. Jedoch beginnen in Sachsen bereits im 18. Jahrhundert an manchen Orten Gärtner oder sogar Häusler, derartige Ämter zu übernehmen.
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"интернет существует не только для того, чтобы с него сгребать все, что попадeтся под руку."
~~~~~~~~~~Привилегии евреев-Kontingentflüchtlingen в ФРГhttp://eleft.com/199
