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в ответ балта26 21.08.13 00:09
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Rothaug unterstrich, das Gericht habe im Einzelfall entschieden. Für das Urteil habe auch eine Rolle gespielt, dass die Klägerin die Pubertät noch nicht erreicht habe. Mit dem Zeitpunkt der Geschlechtsreife hatte im Juni bereits das Oberverwaltungsgericht Bremen im Fall einer neunjährigen Grundschülerin argumentiert: Erst nach dem Einsetzen der Pubertät erkenne die Rechtssprechung für muslimische Schülerinnen einen Befreiungsanspruch an, wenn der Sportunterricht sie in einen persönlichen Gewissenskonflikt bringe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage ließ der Verwaltungsgerichtshof Kassel eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Ob das Mädchen nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen will, ließ ihr Anwalt zunächst offen
Rothaug unterstrich, das Gericht habe im Einzelfall entschieden. Für das Urteil habe auch eine Rolle gespielt, dass die Klägerin die Pubertät noch nicht erreicht habe. Mit dem Zeitpunkt der Geschlechtsreife hatte im Juni bereits das Oberverwaltungsgericht Bremen im Fall einer neunjährigen Grundschülerin argumentiert: Erst nach dem Einsetzen der Pubertät erkenne die Rechtssprechung für muslimische Schülerinnen einen Befreiungsanspruch an, wenn der Sportunterricht sie in einen persönlichen Gewissenskonflikt bringe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage ließ der Verwaltungsgerichtshof Kassel eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Ob das Mädchen nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen will, ließ ihr Anwalt zunächst offen
То есть с детьми можно делать что угодно, человеческие права получают только достигая половой зрелости.
плохо жить в путах необходимости, но жить в этой необходимости нет никакой необходимости
