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А что бы сделали вы? или полицеский беспредел в дойче бане
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in Antwort Der boese Onkel 23.04.13 13:24
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Der Fall: Nachzahlung trotz eines gültigen Tickets
Ausweispflicht
Wer im Internet ein Bahn-Ticket kauft, muss angeben, womit er sich im Zug ausweisen will. Dafür hat er vier Möglichkeiten zur Auswahl: EC- oder Kredit-Karte, BahnCard oder Personalausweis.
Für Robert U. und seine drei Söhne steht eine Bahn-Reise nach München an: Im Internet kauft er ein Bayernticket, das sie zu viert benutzen können. Um sich eindeutig identifizieren zu können, gibt er bei der Buchung der Online-Fahrkarte die letzten vier Ziffern seines Reisepasses ein. Im Zug erkennt der Kontrolleur den Pass aber nicht als Identifikations-Dokument an. Der Grund: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bahn ist zwar der Personalausweis, nicht aber der Reisepass zur Identifizierung vorgesehen. Pro Person verlangt der Kontrolleur deswegen eine Nachzahlung von 70 Euro. Obwohl U. im Besitz eines gültigen Fahrscheins ist und seine Identität durch den Reisepass eindeutig nachweisen kann. "Wir dachten eigentlich zunächst, das wäre Spaß", erinnert sich Robert U. Aber die Bahn macht ernst und besteht auf der Fahrpreis-Nacherhebung.
Online-Tickets der Bahn können Reisende für fast alle Strecken innerhalb Deutschlands bis kurz vor der Abfahrt buchen. Die Fahrkarten aus dem Internet sind allerdings nicht übertragbar, sondern gelten ausschließlich für den oder die bei der Buchung angegebenen Reisenden - und nur in Verbindung mit der angegebenen Identifizierungs-Karte, z. B. der BahnCard oder Kreditkarte. Bei der Kontrolle im Zug verlangt der Kontrolleur dann das ausgedruckte Online-Ticket zusammen mit der vermerkten Identifizierungs-Karte. Gut zu wissen: Dabei werden auch Karten anerkannt, die bei der Buchung angegeben wurden und zwischenzeitlich abgelaufen sind. Wer angemeldeter Kunde im Internet-Buchungsportal der Bahn ist, kann auch Online-Fahrkarten für Freunde und Familienmitglieder kaufen - dafür braucht man ebenfalls die persönlichen Daten, sowie eine gültige Identifizierungs-Karte des Reisenden.
Der Ärger: Nachzahlung trotz gültiger Fahrkarte
Robert U. weigert sich, die Fahrpreis-Nacherhebung von 70 Euro pro Person zu bezahlen. "Ich war durch den Reisepass eindeutig identifizierbar, man konnte deutlich erkennen, dass wir uns die Fahrt nicht erschleichen wollten", ärgert er sich. Nach einigem Hin und Her erklärt sich schließlich die Bahn bereit, die Forderung zu reduzieren: auf 14 Euro pro Person. Mehr Entgegenkommen könne U. aber nicht erwarten, heißt es vonseiten der Bahn. Schließlich habe U. sich nicht entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verhalten. Bahnsprecher Bernd Honerkamp erklärt das strenge Vorgehen bei der Identifizierung im Zug folgendermaßen: "Gegenüber einer Kreditkarte, EC-Karte oder BahnCard hat der Personalausweis den Nachteil, dass er nicht elektronisch vom Fahrkartenkontrolleur überprüft werden kann." Man lasse den Personalausweis trotzdem zu, weil er europaweit beim Ticket-Erwerb akzeptiert werde. Aber: "Wir wollen das nicht auf den Reisepass oder andere Dokumente ausweiten."
www.br.de/radio/bayern2/sendungen/notizbuch/service/aerger-onlineticket-b...
Здесь буква противореячит духу закона. Или подтверждение мысли, что справедливость и закон суть разные вещи. Der Fall: Nachzahlung trotz eines gültigen Tickets
Ausweispflicht
Wer im Internet ein Bahn-Ticket kauft, muss angeben, womit er sich im Zug ausweisen will. Dafür hat er vier Möglichkeiten zur Auswahl: EC- oder Kredit-Karte, BahnCard oder Personalausweis.
Für Robert U. und seine drei Söhne steht eine Bahn-Reise nach München an: Im Internet kauft er ein Bayernticket, das sie zu viert benutzen können. Um sich eindeutig identifizieren zu können, gibt er bei der Buchung der Online-Fahrkarte die letzten vier Ziffern seines Reisepasses ein. Im Zug erkennt der Kontrolleur den Pass aber nicht als Identifikations-Dokument an. Der Grund: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bahn ist zwar der Personalausweis, nicht aber der Reisepass zur Identifizierung vorgesehen. Pro Person verlangt der Kontrolleur deswegen eine Nachzahlung von 70 Euro. Obwohl U. im Besitz eines gültigen Fahrscheins ist und seine Identität durch den Reisepass eindeutig nachweisen kann. "Wir dachten eigentlich zunächst, das wäre Spaß", erinnert sich Robert U. Aber die Bahn macht ernst und besteht auf der Fahrpreis-Nacherhebung.
Online-Tickets der Bahn können Reisende für fast alle Strecken innerhalb Deutschlands bis kurz vor der Abfahrt buchen. Die Fahrkarten aus dem Internet sind allerdings nicht übertragbar, sondern gelten ausschließlich für den oder die bei der Buchung angegebenen Reisenden - und nur in Verbindung mit der angegebenen Identifizierungs-Karte, z. B. der BahnCard oder Kreditkarte. Bei der Kontrolle im Zug verlangt der Kontrolleur dann das ausgedruckte Online-Ticket zusammen mit der vermerkten Identifizierungs-Karte. Gut zu wissen: Dabei werden auch Karten anerkannt, die bei der Buchung angegeben wurden und zwischenzeitlich abgelaufen sind. Wer angemeldeter Kunde im Internet-Buchungsportal der Bahn ist, kann auch Online-Fahrkarten für Freunde und Familienmitglieder kaufen - dafür braucht man ebenfalls die persönlichen Daten, sowie eine gültige Identifizierungs-Karte des Reisenden.
Der Ärger: Nachzahlung trotz gültiger Fahrkarte
Robert U. weigert sich, die Fahrpreis-Nacherhebung von 70 Euro pro Person zu bezahlen. "Ich war durch den Reisepass eindeutig identifizierbar, man konnte deutlich erkennen, dass wir uns die Fahrt nicht erschleichen wollten", ärgert er sich. Nach einigem Hin und Her erklärt sich schließlich die Bahn bereit, die Forderung zu reduzieren: auf 14 Euro pro Person. Mehr Entgegenkommen könne U. aber nicht erwarten, heißt es vonseiten der Bahn. Schließlich habe U. sich nicht entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verhalten. Bahnsprecher Bernd Honerkamp erklärt das strenge Vorgehen bei der Identifizierung im Zug folgendermaßen: "Gegenüber einer Kreditkarte, EC-Karte oder BahnCard hat der Personalausweis den Nachteil, dass er nicht elektronisch vom Fahrkartenkontrolleur überprüft werden kann." Man lasse den Personalausweis trotzdem zu, weil er europaweit beim Ticket-Erwerb akzeptiert werde. Aber: "Wir wollen das nicht auf den Reisepass oder andere Dokumente ausweiten."
www.br.de/radio/bayern2/sendungen/notizbuch/service/aerger-onlineticket-b...
Всё же сдить "по понятиям", а не по закону человечнее. Так что Россия с её басманным судом есть самый справедливый суд в мире.
Всё проходит. И это пройдёт.