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немзи?????
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в ответ Олменд 24.10.04 20:02
Исключением может быть являлись евреи, так как у них не было земли.
Может поэтому евреи так презрительно относятся к земледелию?
Оппа Олменд, а это уже свинство - я же ВАМ лично все пояснил, а вы снова за свое
Евреи работали на земле в Европе до тех пор поак у них это право не отобрали.
И я вам уже объяснял, что слово "крестьяне" в отношении колонистов не подходит. Они были хорошо образованными фермерами. Швабы в России в основном занимались виноделием, это требует большого мастерства и исскуства. Мои предки со стороны матери сами в своих виноградниках уже почти не работали, на то были сезонные работники. Моя мать училась в немецкой гимназии в Тбилиси, в той гимназии учились не только немцы, но и другие национальности, которые в совершенстве овладели немецким.
Подходит всем толко олмендам - Не подходит Будем свораи переделывать?
Bauer,
1) der Eigentümer oder Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes, der mit familieneigenen Arbeitskräften bewirtschaftet wird und den überwiegenden Teil des Familieneinkommens erbringt. Die Größe der bäuerlichen Betriebe hängt von natürlichen und wirtschaftlichen Standortbedingungen sowie vom Entwicklungsstand der Volkswirtschaft ab. Früher unterschied man Vollbauer (Vollspänner, -hufner) und Halbbauer (Halbspänner, -hufner), später teilte man die Betriebe in groß- (20100 ha), mittel- (520 ha) und kleinbäuerliche Betriebe (25 ha) ein. Heute unterscheidet man nach dem Erwerbscharakter zwischen Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben. Im marktwirtschaftlichen Europa herrscht der Vollerwerbsbetrieb vor. In Kanada, den USA (mit Ausnahme des Südens), in Australien und Neuseeland entstanden bei der Besiedlung durch Europäer neue Formen bäuerlicher Betriebe. Auch in den Entwicklungsländern (mit Ausnahme Lateinamerikas) wird die Landwirtschaft durch bäuerliche Betriebe geprägt. Bäuerliche Betriebe zeichnen sich in der Regel gegenüber Großbetrieben durch eine größere Anpassungsfähigkeit aus.
Geschichte:
Die Anfänge der bäuerlichen Kultur lassen sich in Vorderasien im Gebiet des Fruchtbaren Halbmonds bis ins 9.Jahrtausend v.Chr. zurückverfolgen; hier löste zuerst die ╩produzierende Wirtschaftsweise╚ die ╩aneignende Wirtschaftsweise╚ der Jäger und Sammler ab. Im Zuge der Sesshaftwerdung entwickelten sich im 8.Jahrtausend voll ausgebildete Ackerbau- und Viehzüchterkulturen, später entstanden hieraus in den großen Flusstälern erste Hochkulturen (Alter Orient, Geschichte). Mit der Ausbreitung des Ackerbaus nach Europa im 5.Jahrtausend setzte sich auch hier allmählich die sesshafte bäuerliche Lebensweise durch (Jungsteinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit).
Im alten Griechenland waren zunächst bäuerliche Familienbetriebe vorherrschend; sie wurden jedoch besonders im 5.Jahrhundert v.Chr., bedingt durch die Ausweitung des Handels im Mittelmeerraum und damit einhergehende wirtschaftliche Veränderungen, durch die plantagenartigen Betriebe der Großgrundbesitzer vom Markt verdrängt und von diesen vielfach aufgekauft. Ähnlich verlief die Entwicklung im Römischen Reich. Hier konnte das Bauerntum v.a. seit dem 3.Jahrhundert v.Chr. nicht mehr mit den von Sklaven bewirtschafteten Großbetrieben (Latifundien) konkurrieren. Verschiedene Reformversuche (u.a. diejenigen der Gracchen) mit dem Ziel, durch Neuverteilung des Bodens die Lage der Bauern zu verbessern, scheiterten. In der römischen Kaiserzeit sanken die letzten freien Bauern zu schollengebundenen Kleinpächtern (Kolonen) ab.
Die Agrarverfassung der Germanen war durch ein freies Bauerntum mit Privateigentum an Grund und Boden gekennzeichnet, das jedoch bestimmte Bindungen zugunsten der Familie oder des Stammes mit einschloss. Dieses germanische Freibauerntum wurde im Frühmittelalter (besonders in karolingischer Zeit) im Raum des fränkischen Reiches und später auch in England in immer stärkerem Maß in die Grundherrschaft einbezogen. Einige Bauern hielten sich als ╩Freie╚ und verbanden sich v.a. im Hochmittelalter in genossenschatlichen Zusammenschlüssen (Dorfgemeinschaft, ╩Markgenossenschaft╚), u.a. zur Nutzung der Allmende; diese freien Bauern waren als Eigentümer ihres Bodens noch im Frühmittelalter zum Kriegsdienst verpflichtet.
Die meisten Bauern wurden jedoch im 8. und 9.Jahrhundert entweder zu ╩halbfreien╚ (hörigen) Pächtern mit bäuerlichen Eigen-Einzelwirtschaft (Hufe) oder arbeiteten als ╩Unfreie╚ auf dem in unmittelbarem Besitz des Grundherrn verbliebenen Land. Viele der vom Grundherrn als Verwalter oder zur Einziehung der Abgaben eingesetzten ╩Unfreien╚ erlangten später erbliche Besitztitel, zum Teil auch grundherrlicher Rechte.
Im Hochmittelalter (v.a. im 12.Jahrhundert) gingen unter Auflösung der im 9. und 10.Jahrhundert entstandenen großen Grundherrschaften fast alle grundherrlichen Rechte auf die Ritter über; diese befanden sich nach Herausbildung zu einem einheitlichen Stand in einer starken Position und brachten in dieser Zeit viele ehemals freie Bauern in ein Abhängigkeitsverhältnis. Die Gesamtheit der ländlichen Bevölkerung, nun rechtlich weitgehend angeglichen, wurde seit Mitte des 12.Jahrhunderts unter der Bezeichnung ╩Bauer╚ (rustici) zusammengefasst und als Stand demjenigen der Ritter gegenübergestellt.
Im Spätmittelalter verschlechterte sich die allgemeine Lage der Bauern in ganz Europa, besonders durch Missernten (Hungersnöte) und Geldverfall. Ein wirtschaftlich selbstständiges Freibauerntum hielt sich v.a. in Schweden und in der Kernschweiz; in den dortigen Urkantonen gelangten die Bauern in den Kämpfen gegen die Habsburger seit 1291 zu stärkerer politischen Bedeutung. Ansonsten wurde das Bauerntum auf dem Gebiet des HeiligenRömischen Reiches nur in Tirol, Kempten, der Ortenau, in Friesland und Dithmarschen an den Landständen beteiligt.
Die spätmittelalterlichen Missstände führten zu Bauernaufständen in Frankreich (135860) und England (1381; J.Wycliffe), später auch (erfolgreich) in Schweden (143436). Zu Beginn der Neuzeit kam es zu weiteren Aufständen in der Schweiz (151315) und in Ungarn (1514; G.Dozsa), v.a. aber in Deutschland und Österreich; hier brach, nach vorangegangenen Unruhen im 15.Jahrhundert, 1524 der Bauernkrieg aus. Nach der Niederschlagung dieser großen Bauernrebellion behielten die Bauern ihre rechtlich abhängige Stellung, aus der sie sich, wie auch schon in den vorangegangenen Jahrhunderten, nur durch Abwanderung in die Städte lösen konnten (╩Stadtluft macht frei╚). Im Dreißigjährigen Krieg (161848) wurde das Bauerntum in Deutschland schwer in Mitleidenschaft gezogen, v.a. durch zu leistende Kontributionen und Plünderungszüge marodierender Söldnertruppen. Nach dem Krieg entwickelte sich die Grundherrschaft zur reinen Rentenwirtschaft (╩versteinerte Grundherrschaft╚). Davon abweichend entwickelte sich in Ostdeutschland und dem östlichen Mitteleuropa (Polen, Ungarn, Baltikum) schon seit dem 15.Jahrhundert u.a. durch das planmäßige Bauernlegen als neue Form der Erbuntertänigkeit die Gutsherrschaft, die sich bis zum 18.Jahrhundert voll ausgebreitet hatte. Hierdurch wurde der Bauernstand zur Personal- oder wie in Ostelbien ╩Real╚-Leibeigenschaft herabgedrückt. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich seit dem 16.Jahrhundert in England, wo die Grundherrn das Bauernland einzogen und in Weideland verwandelten (╩Einhegungen╚).
Im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus begann sich die Lage der Bauern zu verbessern. Die Regierungen erkannten die Bedeutung einer gut funktionierenden Landwirtschaft für die Gesamtwirtschaft und leiteten Reformen ein. Parallel zu staatlichen Infrastrukturmaßnahmen (Urbarmachung von Ödland, Neuansiedlungsprogramme, Bau von Straßen und Kanälen) wurden neue Agrartechniken und Betriebsformen entwickelt. Entscheidend war aber die im Rahmen verschiedener Agrarreformen durchgeführte Bauernbefreiung, die die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Ablösung der bäuerlichen Grundlasten umfasste (z.B. Frankreich 1789, Preußen 180750).
Auf der Grundlage der im 18. und zu Beginn des 19.Jahrhunderts durchgeführten rechtlichen, technischen und betrieblichen Veränderungen verbesserte sich die wirtschaftliche Lage der Bauern in den 1840er-Jahren sprunghaft. Zwischen 1875 und 1900 wurde das Bauerntum jedoch von einer Strukturkrise betroffen. In dieser Zeit suchte es sich daher durch die Gründung von Genossenschaften, Interessenverbänden und Bauernparteien wirtschaftlich und sozial zu behaupten. In der Weltwirtschaftskrise 192932 kam es zu einem drastischen Rückgang der landwirtschaftlichen Einkommen. Daher fand das NS-Agrarprogramm bei weiten Teilen des Bauerntums Anklang. Reichserbhofgesetz, Marktordnung und Autarkiepolitik dienten zwar wehrwirtschaftlichen und völkischen Zielen, verbesserten jedoch, zumindest kurzfristig, die Lage der Bauern. Der Zweite Weltkrieg endete mit der Vertreibung der deutschen Bauern aus den Ländern und Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie. In der SBZ wurde 194548 mit der Bodenreform eine tief greifende Veränderung der ländlichen Besitzverhältnisse eingeleitet; durch die Kollektivierung 195260 verloren die Bauern in der DDR mit dem häufig erzwungenen Eintritt in die LPG ihre Selbstständigkeit, nicht aber Grund und Boden, der seit 1990 zumeist von Agrargenossenschaften (Nachfolgeeinrichtungen der LPGs) in Pacht bewirtschaftet wird; nur wenige Bauern entschlossen sich als ╩Wiedereinrichter╚ zur neuen einzelbäuerlichen Selbstständigkeit. Im heutigen Deutschland stehen die Bauern wie in allen Industrieländern vor der Aufgabe, sich verändertenwirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen anzupassen.
Eine besondere Entwicklung machte das Bauerntum in Russland durch. Hier geriet seit der Tatarenherrschaft das ursprüngliche freie ostslawische Bauerntum in starke Abhängigkeit von geistlichen und weltlichen Grundherrn. Im 16.Jahrhundert wurden die Bauern zur Steigerung der steuerlichen Erträge von den Zaren in der Dorfgemeinde (Mir) zusammengefasst und waren (hauptsächlich in Guts-, Kron- und Staatsbauern unterteilt) bis ins 18.Jahrhundert der völligen Verfügungsgewalt des Adels ausgeliefert; ihre bedrückende Lage führte zu bäuerliche Massenflucht u.a. in die Gebiete östlich der Wolga, nach Sibirien und zu den Kosaken und löste wiederholt große Bauernaufstände aus (z.B. 160607 unter I.I. Bolotnikow, 167071 unter S.T. Rasin und 177375 unter J.I. Pugatschow). Die Aufhebung der Leibeigenschaft erfolgte erst 1861 durch AlexanderII. Durch die Bauernbefreiung in Russland wurden die Bauern zwar persönlich frei, blieben aber weiterhin an die Dorfgemeinde gebunden. Mit der von P.A. Stolypin eingeleiteten Agrarreform (1906/10) wurde u.a. versucht, die Bauern aus den alten Bindungen der Dorfgemeinde zu lösen und eine Schicht selbstständiger, leistungsfähiger bäuerlicher Einzeleigentümer zu schaffen. Doch die Masse der russischen Bauern (Muschiks) litt unter Landknappheit und konnte ihre wirtschaftliche Situation kaum verbessern. Nach der Oktoberrevolution von 1917 entsprachen die Bolschewiki zunächst dem allgemeinen Verlangen der Bauern nach mehr eigenem Land durch das ╩Dekret über den Boden╚ (8./9.11. 1917) und legitimierten damit die schon zuvor in Gang gekommene Agrarrevolution in Russland, in der die Bauern das Gutsbesitzerland enteigneten und durch Dorfkomitees neu unter sich aufteilten (vorübergehende Zerschlagung der landwirtschaftlichen Großbetriebe und soziale Nivellierung des Bauerntums). Schon 1917/18 begannen die Bolschewiki aber auch mit der Umsetzung ihres eigenen Agrarkonzepts (Vereinigung der Bauern in genossenschatlichen Kollektivwirtschaften beziehungsweise staatlichen landwirtschaftlichen Großbetrieben) durch die Bildung erster Kolchosen und Sowchosen; bis in die zweite Hälfte der 20er-Jahre prägten jedoch die Einzelbauern die russische beziehungsweise sowjetische Landwirtschaft. 1929 leitete J.W. Stalin eine forcierte Kollektivierung der Landwirtschaft ein, deren Zwangsmaßnahmen sich gegen begüterte Mittel- und Großbauern richteten (Liquidierung der Kulaken als Klasse,0); mit ihrem Abschluss (1940 rd. 97% der Wirtschaften kollektiviert) unterstand die Bauernschaft einer umfassenden Kontrolle des Staates. Industrialisierung und Urbanisierung führten in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem starken Rückgang des Anteils der Bauern an der Gesamtbevölkerung der Sowjetunion; durch Umstrukturierungen in der sowjetischen Landwirtschaft wurden ab Mitte der 50er-Jahre viele Kolchosbauern zu Sowchosmitarbeitern. Auch mit dem Zerfall der Sowjetunion änderte sich die Situation der russischen Bauern nur schleppend. Zwar hatte das Parlament Russlands bereits 1990 ein die Existenz privater Bauernhöfe wieder zulassendes ╩Programm zur Wiedergeburt des russischen Dorfes╚ verabschiedet, dem 1993 ein von Staatspräsidenten B.N. Jelzin erlassenes Dekret folgte, das eine Landreform verfügte und Privatbesitz an Grund und Boden im Agrarsektor erlaubte, doch blieb der überwiegende Teil des privatisierten Landes in der Verfügungsgewalt der in Aktionärsgesellschaften umgewandelten Kolchosen und Sowchosen; es entstanden bis 1994 nur etwa 260000 private Bauernwirtschaften.
Die Beurteilung des Bauerntums änderte sich mit der geschichtlichen Entwicklung. Im Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit wurde die Stellung des Bauern im Rahmen der Abhängigkeitsverhältnisse der Grundherrschaft als Teil der göttlichen Gesamtordnung angesehen (Thomas von Aquino, M.Luther). Diese Auffassung wirkte sich besonders auf den Ausgang des Bauernkrieges 1524/26 aus. Eine Gegenbewegung setzte erst im Zeitalter der Aufklärung ein. So sahen v.a. die Physiokraten die Tätigkeit des Bauern als allein produktiv im volkswirtschaftlichen Sinn an. Der Liberalismus (Adam Smith) sowie naturrechtliche und sozialethische Vorstellungen (I.Kant) bereiteten die Ende des 18.Jahrhunderts einsetzenden Agrarreformen vor. Im 19.Jahrhundert wurde das Bauerntum vielfach als das eigentlich tragende Element der Gesellschaft angesehen, so z.B. von der romantischen Schule (Adam Müller) und Teilen der historischen Schule. Unter den neueren Philosophen haben sich besonders K.Jaspers und A.Gehlen mit dem Bauerntum beschäftigt.
Volkskunde:
Seit dem Konzil von Trient richtete die katholische Kirche in Anknüpfung an Traditionen des Mittelalters ihr Andachtswesen auf die bäuerliche Glaubensgemeinschaft aus und ließ viele ländliche Wallfahrten und Bruderschaften entstehen. Sie gab den Bauern eigene Schutzpatrone (Isidor und Notburga), bestellte spezielle Bauernprediger, kultivierte das geistliche Volksschauspiel in den Dörfern und förderte Volksbrauch und Volkskunst religiöser Prägung. Besonders im 18.Jahrhundert kam es im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Aufschwung zur vollen Entfaltung der bäuerlichen Dorfkultur in vielfältigen landschaftlichen Eigenarten (Volkskunst, Volkstracht, Bauernschmuck, Bauernmöbel und Bauernhaus).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Ackerbau ╥ Agrarpolitik ╥ Agrarreformen ╥ Altershilfe für Landwirte ╥ Bauerndichtung ╥ Bauernhaus ╥ Bodenreform ╥ Landwirtschaft
Literatur:
G.Franz: Bücherkunde zur Gesch. des dt. Bauerntums (1938,0);
Dt. Agrargesch., hg. v. G.Franz: , 6Bde. (13196784,0);
Quellen zur Gesch. des dt. Bauernstandes im MA., hg. v. G.Franz: (21974,0);
B.Moore: Soziale Ursprünge v. Diktatur u. Demokratie. Die Rolle der Grundbesitzer u. B. (a.d. Engl., 1969,0);
Die bäuerl. Welt. Gesch. u. Kultur in sieben Jh., hg. v. J.Blum (1982,0);
W.Rösener: Die B. in der europ. Gesch. (1993).
Ztschr. für Agrargesch. u. Agrarsoziologie (1953ff.).
2) Schach: die Figur mit dem geringsten Wert; zieht von der Grundstellung aus ein oder zwei Felder, danach jeweils nur noch ein Feld nach vorn, schlägt aber schräg vorwärts.
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002,
"интернет существует не только для того, чтобы с него сгребать все, что попадeтся под руку."
Может поэтому евреи так презрительно относятся к земледелию?
Оппа Олменд, а это уже свинство - я же ВАМ лично все пояснил, а вы снова за свое
Евреи работали на земле в Европе до тех пор поак у них это право не отобрали.
И я вам уже объяснял, что слово "крестьяне" в отношении колонистов не подходит. Они были хорошо образованными фермерами. Швабы в России в основном занимались виноделием, это требует большого мастерства и исскуства. Мои предки со стороны матери сами в своих виноградниках уже почти не работали, на то были сезонные работники. Моя мать училась в немецкой гимназии в Тбилиси, в той гимназии учились не только немцы, но и другие национальности, которые в совершенстве овладели немецким.
Подходит всем толко олмендам - Не подходит Будем свораи переделывать?
Bauer,
1) der Eigentümer oder Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes, der mit familieneigenen Arbeitskräften bewirtschaftet wird und den überwiegenden Teil des Familieneinkommens erbringt. Die Größe der bäuerlichen Betriebe hängt von natürlichen und wirtschaftlichen Standortbedingungen sowie vom Entwicklungsstand der Volkswirtschaft ab. Früher unterschied man Vollbauer (Vollspänner, -hufner) und Halbbauer (Halbspänner, -hufner), später teilte man die Betriebe in groß- (20100 ha), mittel- (520 ha) und kleinbäuerliche Betriebe (25 ha) ein. Heute unterscheidet man nach dem Erwerbscharakter zwischen Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben. Im marktwirtschaftlichen Europa herrscht der Vollerwerbsbetrieb vor. In Kanada, den USA (mit Ausnahme des Südens), in Australien und Neuseeland entstanden bei der Besiedlung durch Europäer neue Formen bäuerlicher Betriebe. Auch in den Entwicklungsländern (mit Ausnahme Lateinamerikas) wird die Landwirtschaft durch bäuerliche Betriebe geprägt. Bäuerliche Betriebe zeichnen sich in der Regel gegenüber Großbetrieben durch eine größere Anpassungsfähigkeit aus.
Geschichte:
Die Anfänge der bäuerlichen Kultur lassen sich in Vorderasien im Gebiet des Fruchtbaren Halbmonds bis ins 9.Jahrtausend v.Chr. zurückverfolgen; hier löste zuerst die ╩produzierende Wirtschaftsweise╚ die ╩aneignende Wirtschaftsweise╚ der Jäger und Sammler ab. Im Zuge der Sesshaftwerdung entwickelten sich im 8.Jahrtausend voll ausgebildete Ackerbau- und Viehzüchterkulturen, später entstanden hieraus in den großen Flusstälern erste Hochkulturen (Alter Orient, Geschichte). Mit der Ausbreitung des Ackerbaus nach Europa im 5.Jahrtausend setzte sich auch hier allmählich die sesshafte bäuerliche Lebensweise durch (Jungsteinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit).
Im alten Griechenland waren zunächst bäuerliche Familienbetriebe vorherrschend; sie wurden jedoch besonders im 5.Jahrhundert v.Chr., bedingt durch die Ausweitung des Handels im Mittelmeerraum und damit einhergehende wirtschaftliche Veränderungen, durch die plantagenartigen Betriebe der Großgrundbesitzer vom Markt verdrängt und von diesen vielfach aufgekauft. Ähnlich verlief die Entwicklung im Römischen Reich. Hier konnte das Bauerntum v.a. seit dem 3.Jahrhundert v.Chr. nicht mehr mit den von Sklaven bewirtschafteten Großbetrieben (Latifundien) konkurrieren. Verschiedene Reformversuche (u.a. diejenigen der Gracchen) mit dem Ziel, durch Neuverteilung des Bodens die Lage der Bauern zu verbessern, scheiterten. In der römischen Kaiserzeit sanken die letzten freien Bauern zu schollengebundenen Kleinpächtern (Kolonen) ab.
Die Agrarverfassung der Germanen war durch ein freies Bauerntum mit Privateigentum an Grund und Boden gekennzeichnet, das jedoch bestimmte Bindungen zugunsten der Familie oder des Stammes mit einschloss. Dieses germanische Freibauerntum wurde im Frühmittelalter (besonders in karolingischer Zeit) im Raum des fränkischen Reiches und später auch in England in immer stärkerem Maß in die Grundherrschaft einbezogen. Einige Bauern hielten sich als ╩Freie╚ und verbanden sich v.a. im Hochmittelalter in genossenschatlichen Zusammenschlüssen (Dorfgemeinschaft, ╩Markgenossenschaft╚), u.a. zur Nutzung der Allmende; diese freien Bauern waren als Eigentümer ihres Bodens noch im Frühmittelalter zum Kriegsdienst verpflichtet.
Die meisten Bauern wurden jedoch im 8. und 9.Jahrhundert entweder zu ╩halbfreien╚ (hörigen) Pächtern mit bäuerlichen Eigen-Einzelwirtschaft (Hufe) oder arbeiteten als ╩Unfreie╚ auf dem in unmittelbarem Besitz des Grundherrn verbliebenen Land. Viele der vom Grundherrn als Verwalter oder zur Einziehung der Abgaben eingesetzten ╩Unfreien╚ erlangten später erbliche Besitztitel, zum Teil auch grundherrlicher Rechte.
Im Hochmittelalter (v.a. im 12.Jahrhundert) gingen unter Auflösung der im 9. und 10.Jahrhundert entstandenen großen Grundherrschaften fast alle grundherrlichen Rechte auf die Ritter über; diese befanden sich nach Herausbildung zu einem einheitlichen Stand in einer starken Position und brachten in dieser Zeit viele ehemals freie Bauern in ein Abhängigkeitsverhältnis. Die Gesamtheit der ländlichen Bevölkerung, nun rechtlich weitgehend angeglichen, wurde seit Mitte des 12.Jahrhunderts unter der Bezeichnung ╩Bauer╚ (rustici) zusammengefasst und als Stand demjenigen der Ritter gegenübergestellt.
Im Spätmittelalter verschlechterte sich die allgemeine Lage der Bauern in ganz Europa, besonders durch Missernten (Hungersnöte) und Geldverfall. Ein wirtschaftlich selbstständiges Freibauerntum hielt sich v.a. in Schweden und in der Kernschweiz; in den dortigen Urkantonen gelangten die Bauern in den Kämpfen gegen die Habsburger seit 1291 zu stärkerer politischen Bedeutung. Ansonsten wurde das Bauerntum auf dem Gebiet des HeiligenRömischen Reiches nur in Tirol, Kempten, der Ortenau, in Friesland und Dithmarschen an den Landständen beteiligt.
Die spätmittelalterlichen Missstände führten zu Bauernaufständen in Frankreich (135860) und England (1381; J.Wycliffe), später auch (erfolgreich) in Schweden (143436). Zu Beginn der Neuzeit kam es zu weiteren Aufständen in der Schweiz (151315) und in Ungarn (1514; G.Dozsa), v.a. aber in Deutschland und Österreich; hier brach, nach vorangegangenen Unruhen im 15.Jahrhundert, 1524 der Bauernkrieg aus. Nach der Niederschlagung dieser großen Bauernrebellion behielten die Bauern ihre rechtlich abhängige Stellung, aus der sie sich, wie auch schon in den vorangegangenen Jahrhunderten, nur durch Abwanderung in die Städte lösen konnten (╩Stadtluft macht frei╚). Im Dreißigjährigen Krieg (161848) wurde das Bauerntum in Deutschland schwer in Mitleidenschaft gezogen, v.a. durch zu leistende Kontributionen und Plünderungszüge marodierender Söldnertruppen. Nach dem Krieg entwickelte sich die Grundherrschaft zur reinen Rentenwirtschaft (╩versteinerte Grundherrschaft╚). Davon abweichend entwickelte sich in Ostdeutschland und dem östlichen Mitteleuropa (Polen, Ungarn, Baltikum) schon seit dem 15.Jahrhundert u.a. durch das planmäßige Bauernlegen als neue Form der Erbuntertänigkeit die Gutsherrschaft, die sich bis zum 18.Jahrhundert voll ausgebreitet hatte. Hierdurch wurde der Bauernstand zur Personal- oder wie in Ostelbien ╩Real╚-Leibeigenschaft herabgedrückt. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich seit dem 16.Jahrhundert in England, wo die Grundherrn das Bauernland einzogen und in Weideland verwandelten (╩Einhegungen╚).
Im Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus begann sich die Lage der Bauern zu verbessern. Die Regierungen erkannten die Bedeutung einer gut funktionierenden Landwirtschaft für die Gesamtwirtschaft und leiteten Reformen ein. Parallel zu staatlichen Infrastrukturmaßnahmen (Urbarmachung von Ödland, Neuansiedlungsprogramme, Bau von Straßen und Kanälen) wurden neue Agrartechniken und Betriebsformen entwickelt. Entscheidend war aber die im Rahmen verschiedener Agrarreformen durchgeführte Bauernbefreiung, die die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Ablösung der bäuerlichen Grundlasten umfasste (z.B. Frankreich 1789, Preußen 180750).
Auf der Grundlage der im 18. und zu Beginn des 19.Jahrhunderts durchgeführten rechtlichen, technischen und betrieblichen Veränderungen verbesserte sich die wirtschaftliche Lage der Bauern in den 1840er-Jahren sprunghaft. Zwischen 1875 und 1900 wurde das Bauerntum jedoch von einer Strukturkrise betroffen. In dieser Zeit suchte es sich daher durch die Gründung von Genossenschaften, Interessenverbänden und Bauernparteien wirtschaftlich und sozial zu behaupten. In der Weltwirtschaftskrise 192932 kam es zu einem drastischen Rückgang der landwirtschaftlichen Einkommen. Daher fand das NS-Agrarprogramm bei weiten Teilen des Bauerntums Anklang. Reichserbhofgesetz, Marktordnung und Autarkiepolitik dienten zwar wehrwirtschaftlichen und völkischen Zielen, verbesserten jedoch, zumindest kurzfristig, die Lage der Bauern. Der Zweite Weltkrieg endete mit der Vertreibung der deutschen Bauern aus den Ländern und Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie. In der SBZ wurde 194548 mit der Bodenreform eine tief greifende Veränderung der ländlichen Besitzverhältnisse eingeleitet; durch die Kollektivierung 195260 verloren die Bauern in der DDR mit dem häufig erzwungenen Eintritt in die LPG ihre Selbstständigkeit, nicht aber Grund und Boden, der seit 1990 zumeist von Agrargenossenschaften (Nachfolgeeinrichtungen der LPGs) in Pacht bewirtschaftet wird; nur wenige Bauern entschlossen sich als ╩Wiedereinrichter╚ zur neuen einzelbäuerlichen Selbstständigkeit. Im heutigen Deutschland stehen die Bauern wie in allen Industrieländern vor der Aufgabe, sich verändertenwirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen anzupassen.
Eine besondere Entwicklung machte das Bauerntum in Russland durch. Hier geriet seit der Tatarenherrschaft das ursprüngliche freie ostslawische Bauerntum in starke Abhängigkeit von geistlichen und weltlichen Grundherrn. Im 16.Jahrhundert wurden die Bauern zur Steigerung der steuerlichen Erträge von den Zaren in der Dorfgemeinde (Mir) zusammengefasst und waren (hauptsächlich in Guts-, Kron- und Staatsbauern unterteilt) bis ins 18.Jahrhundert der völligen Verfügungsgewalt des Adels ausgeliefert; ihre bedrückende Lage führte zu bäuerliche Massenflucht u.a. in die Gebiete östlich der Wolga, nach Sibirien und zu den Kosaken und löste wiederholt große Bauernaufstände aus (z.B. 160607 unter I.I. Bolotnikow, 167071 unter S.T. Rasin und 177375 unter J.I. Pugatschow). Die Aufhebung der Leibeigenschaft erfolgte erst 1861 durch AlexanderII. Durch die Bauernbefreiung in Russland wurden die Bauern zwar persönlich frei, blieben aber weiterhin an die Dorfgemeinde gebunden. Mit der von P.A. Stolypin eingeleiteten Agrarreform (1906/10) wurde u.a. versucht, die Bauern aus den alten Bindungen der Dorfgemeinde zu lösen und eine Schicht selbstständiger, leistungsfähiger bäuerlicher Einzeleigentümer zu schaffen. Doch die Masse der russischen Bauern (Muschiks) litt unter Landknappheit und konnte ihre wirtschaftliche Situation kaum verbessern. Nach der Oktoberrevolution von 1917 entsprachen die Bolschewiki zunächst dem allgemeinen Verlangen der Bauern nach mehr eigenem Land durch das ╩Dekret über den Boden╚ (8./9.11. 1917) und legitimierten damit die schon zuvor in Gang gekommene Agrarrevolution in Russland, in der die Bauern das Gutsbesitzerland enteigneten und durch Dorfkomitees neu unter sich aufteilten (vorübergehende Zerschlagung der landwirtschaftlichen Großbetriebe und soziale Nivellierung des Bauerntums). Schon 1917/18 begannen die Bolschewiki aber auch mit der Umsetzung ihres eigenen Agrarkonzepts (Vereinigung der Bauern in genossenschatlichen Kollektivwirtschaften beziehungsweise staatlichen landwirtschaftlichen Großbetrieben) durch die Bildung erster Kolchosen und Sowchosen; bis in die zweite Hälfte der 20er-Jahre prägten jedoch die Einzelbauern die russische beziehungsweise sowjetische Landwirtschaft. 1929 leitete J.W. Stalin eine forcierte Kollektivierung der Landwirtschaft ein, deren Zwangsmaßnahmen sich gegen begüterte Mittel- und Großbauern richteten (Liquidierung der Kulaken als Klasse,0); mit ihrem Abschluss (1940 rd. 97% der Wirtschaften kollektiviert) unterstand die Bauernschaft einer umfassenden Kontrolle des Staates. Industrialisierung und Urbanisierung führten in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem starken Rückgang des Anteils der Bauern an der Gesamtbevölkerung der Sowjetunion; durch Umstrukturierungen in der sowjetischen Landwirtschaft wurden ab Mitte der 50er-Jahre viele Kolchosbauern zu Sowchosmitarbeitern. Auch mit dem Zerfall der Sowjetunion änderte sich die Situation der russischen Bauern nur schleppend. Zwar hatte das Parlament Russlands bereits 1990 ein die Existenz privater Bauernhöfe wieder zulassendes ╩Programm zur Wiedergeburt des russischen Dorfes╚ verabschiedet, dem 1993 ein von Staatspräsidenten B.N. Jelzin erlassenes Dekret folgte, das eine Landreform verfügte und Privatbesitz an Grund und Boden im Agrarsektor erlaubte, doch blieb der überwiegende Teil des privatisierten Landes in der Verfügungsgewalt der in Aktionärsgesellschaften umgewandelten Kolchosen und Sowchosen; es entstanden bis 1994 nur etwa 260000 private Bauernwirtschaften.
Die Beurteilung des Bauerntums änderte sich mit der geschichtlichen Entwicklung. Im Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit wurde die Stellung des Bauern im Rahmen der Abhängigkeitsverhältnisse der Grundherrschaft als Teil der göttlichen Gesamtordnung angesehen (Thomas von Aquino, M.Luther). Diese Auffassung wirkte sich besonders auf den Ausgang des Bauernkrieges 1524/26 aus. Eine Gegenbewegung setzte erst im Zeitalter der Aufklärung ein. So sahen v.a. die Physiokraten die Tätigkeit des Bauern als allein produktiv im volkswirtschaftlichen Sinn an. Der Liberalismus (Adam Smith) sowie naturrechtliche und sozialethische Vorstellungen (I.Kant) bereiteten die Ende des 18.Jahrhunderts einsetzenden Agrarreformen vor. Im 19.Jahrhundert wurde das Bauerntum vielfach als das eigentlich tragende Element der Gesellschaft angesehen, so z.B. von der romantischen Schule (Adam Müller) und Teilen der historischen Schule. Unter den neueren Philosophen haben sich besonders K.Jaspers und A.Gehlen mit dem Bauerntum beschäftigt.
Volkskunde:
Seit dem Konzil von Trient richtete die katholische Kirche in Anknüpfung an Traditionen des Mittelalters ihr Andachtswesen auf die bäuerliche Glaubensgemeinschaft aus und ließ viele ländliche Wallfahrten und Bruderschaften entstehen. Sie gab den Bauern eigene Schutzpatrone (Isidor und Notburga), bestellte spezielle Bauernprediger, kultivierte das geistliche Volksschauspiel in den Dörfern und förderte Volksbrauch und Volkskunst religiöser Prägung. Besonders im 18.Jahrhundert kam es im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Aufschwung zur vollen Entfaltung der bäuerlichen Dorfkultur in vielfältigen landschaftlichen Eigenarten (Volkskunst, Volkstracht, Bauernschmuck, Bauernmöbel und Bauernhaus).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Ackerbau ╥ Agrarpolitik ╥ Agrarreformen ╥ Altershilfe für Landwirte ╥ Bauerndichtung ╥ Bauernhaus ╥ Bodenreform ╥ Landwirtschaft
Literatur:
G.Franz: Bücherkunde zur Gesch. des dt. Bauerntums (1938,0);
Dt. Agrargesch., hg. v. G.Franz: , 6Bde. (13196784,0);
Quellen zur Gesch. des dt. Bauernstandes im MA., hg. v. G.Franz: (21974,0);
B.Moore: Soziale Ursprünge v. Diktatur u. Demokratie. Die Rolle der Grundbesitzer u. B. (a.d. Engl., 1969,0);
Die bäuerl. Welt. Gesch. u. Kultur in sieben Jh., hg. v. J.Blum (1982,0);
W.Rösener: Die B. in der europ. Gesch. (1993).
Ztschr. für Agrargesch. u. Agrarsoziologie (1953ff.).
2) Schach: die Figur mit dem geringsten Wert; zieht von der Grundstellung aus ein oder zwei Felder, danach jeweils nur noch ein Feld nach vorn, schlägt aber schräg vorwärts.
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002,
"интернет существует не только для того, чтобы с него сгребать все, что попадeтся под руку."
~~~~~~~~~~Привилегии евреев-Kontingentflüchtlingen в ФРГhttp://eleft.com/199
