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"кавказцентр" опять в эфире...
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в ответ awotnet 10.10.04 14:47
StAG ╖ 28
Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung nach ╖ 8
des Wehrpflichtgesetzes in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten
Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt,
verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines
zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.
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Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung nach ╖ 8
des Wehrpflichtgesetzes in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten
Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt,
verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines
zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.
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