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Измышления о якобы травле русских немцев:Fetsch &

25.09.04 23:46
Re: Измышления о якобы травле русских немцев:Fetsc
 
Mutaborr13 коренной житель
Mutaborr13

"...De facto sind es Menschen, die eine deutsche Abstammung haben, aber russisch sozialisiert sind..."
Russisch sozialisiert - это уже ближе к истине, если иметь ввиду "русский развитОй социализм".

Нда Херр обер, Олменд, чушь ваша и упрямство достигли неимоверных высот
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Russlanddeutsche,

(ungenaue) Sammelbezeichnung für die Menschen deutscher Volkszugehörigkeit, die in Russland (etwa 0,85 Mio.) und in mit ihm historisch-politisch verbundenen Gebieten leben: Kasachstan (etwa 960000), Kirgistan (etwa 100000), Usbekistan (etwa 40000), Ukraine (etwa 40000), Tadschikistan (etwa 33000) u.a. Republiken der GUS (etwa 14000).
Geschichte:

Die Wolgadeutschen wurden unter Katharina II. 176374 angesiedelt. Die meisten Ansiedlungen der Schwarzmeerdeutschen entstanden erst während der 2.Einwanderungswelle unter Alexander I. 180424. In Großstädten u.a. Sankt Petersburg, Moskau (Sloboda), Odessa lebten schon vorher zahlreiche Deutsche. Um 1850 gab es insgesamt 300 deutsche Kolonien: 104 an der Wolga, 182 im Schwarzmeerraum und 14 im Gebiet von Sankt Petersburg. Zwischen 1830 und 1870 wurden die Wolhyniendeutschen angesiedelt. Ab 1881 lebten Deutsche auch im asiatischen Teil Russlands, im Südural, in Sibirien (Sibiriendeutsche) und Turkestan. Vor 1914 bestanden im Gebiet westlich des Urals insgesamt 3000 geschlossene deutsche Dörfer mit 1,7 Mio. Russlanddeutsche (95% Bauern).

Ende des 19.Jahrhunderts verloren die Russlanddeutschen fast alle Privilegien und gerieten unter Russifizierungsdruck. Während des Ersten Weltkriegs waren sie erstmals auch Pressionen ausgesetzt (v.a. Deportationen aus den westlichen Grenzgebieten und Pogromen). Bedingt durch die Kriegsereignisse sowie die Hungerjahre 1921/22 und 1932/33 kamen etwa 400000 Russlanddeutsche um. Am 19.10. 1918 war ein autonomes Gebiet, am 6.1. 1924 die ASSR der Wolgadeutschen (Wolgadeutsche Republik) gebildet worden. Nach dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion (22.6. 1941 wurde die Wolgadeutsche Republik am 28.8. 1941 aufgelöst (offiziell erst am 25.9. 1945), 400000 Wolgadeutsche wurden zu Unrecht kollektiv der Kollaboration mit Deutschland beschuldigt, entrechtet und unter hohen Opfern nach Kasachstan (etwa die Hälfte aller Russlanddeutschen), Kirgisien und Tadschikistan deportiert (seitdem bis 1991 auch Sowjetdeutsche genannt,0); am 10.1. 1942 Verfügung von Zwangsarbeit für alle Russlanddeutschen. Die Schwarzmeerdeutschen wurden während der deutschen Besetzung 1943/44 in den Warthegau umgesiedelt.

Der Amnestie vom Dezember 1955 und dem Dekret von 1964 über partielle Wiedereingliederung folgte die Rehabilitierung, ohne dass den Russlanddeutschen die Rückkehr in ihre traditionellen Gebiete ermöglicht wurde. Die sowjetische Volkszählung von 1959 wies 1,62 Mio. Russlanddeutsche aus (von diesen etwa 90% im asiatischen, 10% im europäischen Teil der UdSSR,0); seit Ende der 1970er-Jahre wird eine offizielle Zahl von etwa 2Mio. genannt. Nach Gründung politischer Organisationen der Russlanddeutschen (v.a. ╩Wiedergeburt╚, ╩Verband der Deutschen in der GUS╚) 1989 wuchs der Wunsch nach Wiedererrichtung der Wolgadeutschen Republik. Dennoch sahen sich zuletzt immer mehr Russlanddeutsche veranlasst, in westliche Länder auszusiedeln, v.a. in die Bundesrepublik Deutschland (Aussiedler beziehungsweise Spätaussiedler; 198897 etwa 1,7 Mio.). Seit 1991 gewährt Deutschland umfangreiche finanzielle Hilfen, um die Abwanderung zu reduzieren. In Westsibirien (Gebiet Omsk), im Altai- und im Wolgagebiet erfolgt inzwischen eine verstärkte Ansiedlung von Russlanddeutschen in deutschen ╩National-Rayons╚. Als erster Minderheit in Russland wurde den Russlanddeutschen 1998 kulturelle Autonomie gewährt. Auch Kasachstan, Kirgistan und die Ukraine bemühen sich um Integration der in ihrem Gebiet lebenden deutsch-stämmigen Bevölkerung (Kasachstan-, Kirgisien- und Ukrainedeutsche genannt).
Literatur:
Die Deutschen in der UdSSR in Gesch. u. Gegenwart, hg. v. I.Fleischhauer u.a. (1990,0);
Deutsche in Rußland, hg. v. H.Rothe (1996,0);
H.Ingenhorst: Die Russlanddeutschen.Aussiedler zw. Tradition u. Moderne (1997,0);
Dt. Gesch. im Osten Europas, begr. v. W.Conze, Bd.8: Rußland, hg. v. G.Stricker(1997,0);
V.Dönninghaus: Die Deutschen in der Moskauer Gesellschaft. Symbiose und Konflikte (1494-1941). (2002.
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002,
Aussiedler,

nach dem Bundesvertriebenengesetz (Abkürzung BVFG) deutsche Staats- und/oder Volkszugehörige, die nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, d.h. ab etwa 1951 und vor dem 1.7. 1990 oder danach im Wege des Aufnahmeverfahrens vor dem 1.1. 1993 die früheren deutschen Ostgebiete (Oder-Neiße-Linie), Albanien, Bulgarien, China, Danzig, Estland, das ehemalige Jugoslawien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die ehemalige Sowjetunion, die ehemalige Tschechoslowakei oder Ungarn verlassen haben. Keine Aussiedler in diesem Sinne sind deutsche Staats- und/oder Volkszugehörige, die ohne aus diesen Gebieten vertrieben und bis zum 31.3. 1952 dorthin zurückgekehrt zu sein, nach dem 8.5. 1945 einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet haben (╖1 Absatz2 Ziffer3 BVFG). Aussiedler sind Vertriebene im Rechtssinne und Deutsche im Sinne von Art.116 Absatz1 Grungesetz. Die Rechtsstellung der Aussiedler sowie ihre wirtschaftliche und soziale Eingliederung werden durch das 1953 in Kraft getretene BVFG, das Fremdrentengesetz und das Lastenausgleichsgesetz geregelt. Im Zeitraum von 1950 bis 1992 sind 2849324 Aussiedler aufgenommen worden. Davon kamen 1430059 Aussiedler aus Polen, 746147 aus der ehemaligen Sowjetunion, 401800 aus Rumänien, 104691 aus der ehemaligen Tschechoslowakei, 89717 aus dem ehemaligen Jugoslawien, 21236 aus Ungarn. (Spätaussiedler)
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002,
Spät|aus|siedler,

ursprünglich nichtoffizielle Bezeichnung für diejenigen Aussiedler, die ab etwa 1980 bis 31.12. 1992 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind. Nach ╖4 Bundesvertriebenengesetz (in Kraft seit 1.1. 1993) ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion, Estland, Lettland oder Litauen nach dem 31.12. 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen hat und bestimmte Stichtagsvoraussetzungen erfüllt. Spätaussiedler aus anderen Aussiedlungsgebieten kann nur sein, wer glaubhaft macht, dass er am 31.12. 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag. Der Aufnahme in Deutschland ist grundsätzlich ein schriftliches Aufnahmeverfahren vorgelagert, das vom Bundesverwaltungsamt durchgeführt wird. Spätaussiedler sind keine Vertriebenen im Rechtssinn. 1993 haben 218888, 1996 177751 Spätaussiedler (davon 172181 aus der ehemaligen Sowjetunion) Aufnahme in Deutschland gefunden.
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2002,



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