Deutsch

Казнить нельзя помиловать

17.08.12 19:19
Re: Казнить нельзя помиловать
 
Porol старожил
в ответ Porol 17.08.12 18:54

2.8.2012
Auch in Deutschland haben Protestaktionen in Kirchen zuweilen ein gerichtliches Nachspiel
Nackte, Bundeswehrgegner, Verwirrte
Im Vergleich zum Prozess gegen die Moskauer Punkband "Pussy Riot" werden Provokationen in deutschen Kirchen eher milde geahndet. Doch auch in der Bundesrepublik sind notorische Störenfriede bereits zu Haftstrafen verurteilt worden.
Kölner Dom: Zieht auch immer wieder Störer an (© panthermedia.net )
Kölner Dom: Zieht auch immer wieder Störer an (© panthermedia.net)
Mitten in der Live-Übertragung des ZDF-Fernsehgottesdienstes im Mainzer Dom waren die beiden Männer aufgesprungen. Einer übertönte mit seinem Megafon die Worte von Kardinal Karl Lehmann, der andere stürmte nach vorne und riss vor den Augen von Gottesdienstbesuchern, Kirchenchor und Fernsehgemeinde die Decke mitsamt Kelchen und Leuchtern vom Altar herunter. Die Justiz reagierte im Sommer 2004 mit einem Schnellverfahren auf die Aktion der beiden bundesweit bekannten Gottesdienststörer. Die militanten Abtreibungsgegner aus Berlin wurden zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Im Berufungsverfahren hatte einer der beiden Männer sich vergeblich mit dem Argument verteidigt: "Auch Jesus hat im Tempel Tische umgeworfen." Dafür hatten die Richter jedoch kein Verständnis und bestätigten das Urteil. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht für die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften und die Störung von Gottesdiensten immerhin drei Jahre Gefängnis als Höchststrafe vor.
 

Перейти на