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Вульф - ваш президент?
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tuv2 постоялец
в ответ Quinbus Flestrin 17.01.12 12:53
В ответ на:
Законы вступают в действие только если бунде президент их подписал.
Законы вступают в действие только если бунде президент их подписал.
Точно? Что-то в Вике об этом не написано:
В ответ на:
Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt folgende Aufgaben:
er vertritt den Bund völkerrechtlich,
er beglaubigt diplomatische Vertreter und
er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen,
Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt,
Vorschlagen eines Kandidaten zum Bundeskanzler zur Wahl durch den Deutschen Bundestag sowie dessen Ernennung und Entlassung,
Ernennung und Entlassung von Bundesministern auf Vorschlag des Bundeskanzlers,
Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist,
Möglichkeit zur Auflösung des Deutschen Bundestages nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder einer gescheiterten Vertrauensfrage.
Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalls und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffes sowie
Einberufung des Deutschen Bundestages (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen)
Einberufung der Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz
Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt folgende Aufgaben:
er vertritt den Bund völkerrechtlich,
er beglaubigt diplomatische Vertreter und
er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen,
Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt,
Vorschlagen eines Kandidaten zum Bundeskanzler zur Wahl durch den Deutschen Bundestag sowie dessen Ernennung und Entlassung,
Ernennung und Entlassung von Bundesministern auf Vorschlag des Bundeskanzlers,
Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist,
Möglichkeit zur Auflösung des Deutschen Bundestages nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder einer gescheiterten Vertrauensfrage.
Verkündung der Feststellung des Verteidigungsfalls und Abgabe völkerrechtlicher Erklärungen nach Beginn eines Angriffes sowie
Einberufung des Deutschen Bundestages (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen)
Einberufung der Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz