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Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen

20.05.11 01:18
Re: Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen
 
wittness Патриот заграницы
wittness
в ответ wittness 20.05.11 01:11, Последний раз изменено 20.05.11 01:21 (wittness)
"Für die Ankläger ist die Ermordung der europäischen Juden eine "hohe Aufgabe" des Dritten Reiches gewesen, demnach seien diejenigen, die dafür eingesetzt waren, deutsche Amtsträger gewesen - selbst wenn diese nie deutsche Staatsbürger waren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, Trawniki-Männer seien als Teil der deutschen SS- und Polizeieinheiten (mithin als Amtsträger) geführt worden.
..Das Oberlandesgericht München ist der Auffassung, die Frage, ob der Angeklagte Amtsträger war, unterliege "tatrichterlicher Würdigung ".
..Auch grundsätzlich hält die Kammer deutsches Strafrecht für anwendbar, weil ein "hinreichender Tatverdacht" bestehe, das sich die Morde gegen deutsche Staatsangehörige richteten und weil die Trawnikis auch bei "Auslandstaten deutschem Strafrecht unterfielen"."
www.sueddeutsche.de/muenchen/der-fall-john-demjanjuk-duenne-fakten-was-ge...
 

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