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Врвч отказался оперировать пациента со свастикой на плече
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in Antwort Пикуль 14.11.10 08:04
PS
вообщем, хотя пациент находился уже под наркозом, врач поступил правильно... журить никто не будет... можно замять это дело...
http://www.westfalen-blatt.de/start.php?id=43690&artikel=reg
Paderborn (WB). Der Patient lag bereits in Narkose, als der Chirurg auf dem rechten Oberarm ein großes Hakenkreuz entdeckte
»So wie sich ein Patient für einen Arzt entscheiden kann, ist es auch einem Arzt möglich, sich seine Patienten auszusuchen«, sagt Ärztekammersprecher Volker Heiliger. Nur wenn ein Notfall vorliege, dürfe ein Mediziner seine Hilfe nicht verweigern. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen. »Der Patient ist bestens versorgt worden und wohlauf«, bestätigte am Freitag Krankenhaussprecherin Yvonne Antoine, die jede weitergehende Stellungnahme ablehnte.
Die Ehefrau des Patienten hat die Reaktion des jüdischen Arztes nur bedingt verstanden. »Mein Mann ist doch kein Nazi!«, sagte sie dem WESTFALEN-BLATT. Sie sei empört und werde ihren Ehemann in eine andere Klinik verlegen lassen. Die Tätowierung sei eine Jugendsünde gewesen, ihr Mann sei »18 oder 19« gewesen. Jetzt werde er sich »das Ding« aber wegmachen lassen. Das Tattoo sei ohnehin hinderlich gewesen: »Im Freibad musste sich mein Mann immer einen Verband um den Arm machen.«
Oberstaatsanwalt Horst Rührup aus Paderborn sagte am Freitag, die Tätowierung allein sei nicht strafbar: »Man darf das Hakenkreuz allerdings nicht öffentlich zeigen. Ein Freibadbesuch oder das Tragen eines kurzärmeligen Hemdes können schon problematisch werden.« Dass das NS-Symbol für die Krankenhausmitarbeiter sichtbar gewesen sei, sei allerdings nicht als »öffentliche Darstellung« zu werten.
вообщем, хотя пациент находился уже под наркозом, врач поступил правильно... журить никто не будет... можно замять это дело...
http://www.westfalen-blatt.de/start.php?id=43690&artikel=reg
Paderborn (WB). Der Patient lag bereits in Narkose, als der Chirurg auf dem rechten Oberarm ein großes Hakenkreuz entdeckte
»So wie sich ein Patient für einen Arzt entscheiden kann, ist es auch einem Arzt möglich, sich seine Patienten auszusuchen«, sagt Ärztekammersprecher Volker Heiliger. Nur wenn ein Notfall vorliege, dürfe ein Mediziner seine Hilfe nicht verweigern. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen. »Der Patient ist bestens versorgt worden und wohlauf«, bestätigte am Freitag Krankenhaussprecherin Yvonne Antoine, die jede weitergehende Stellungnahme ablehnte.
Die Ehefrau des Patienten hat die Reaktion des jüdischen Arztes nur bedingt verstanden. »Mein Mann ist doch kein Nazi!«, sagte sie dem WESTFALEN-BLATT. Sie sei empört und werde ihren Ehemann in eine andere Klinik verlegen lassen. Die Tätowierung sei eine Jugendsünde gewesen, ihr Mann sei »18 oder 19« gewesen. Jetzt werde er sich »das Ding« aber wegmachen lassen. Das Tattoo sei ohnehin hinderlich gewesen: »Im Freibad musste sich mein Mann immer einen Verband um den Arm machen.«
Oberstaatsanwalt Horst Rührup aus Paderborn sagte am Freitag, die Tätowierung allein sei nicht strafbar: »Man darf das Hakenkreuz allerdings nicht öffentlich zeigen. Ein Freibadbesuch oder das Tragen eines kurzärmeligen Hemdes können schon problematisch werden.« Dass das NS-Symbol für die Krankenhausmitarbeiter sichtbar gewesen sei, sei allerdings nicht als »öffentliche Darstellung« zu werten.
майнер майнунг нах...