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Борис Стругацкий о каре за мысли
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Quinbus Flestrin местный житель
in Antwort Quinbus Flestrin 14.02.10 10:17, Zuletzt geändert 14.02.10 10:59 (Quinbus Flestrin)
В ответ на:
Всюду встроены "аварийные выходы" с ссылками на Клеингедруцкте.
Всюду встроены "аварийные выходы" с ссылками на Клеингедруцкте.
Говорят, у дураков мысли сходятся... Вот чего нарыл только что:
Das Übel mit dem Kleingedruckten
In Deutschland und in den demokratischen Staaten herrscht Meinungsfreiheit. So ist die weitläufige Meinung.
Auf dem ersten Blick findet wir das ja auch schwarz auf weiß im Grundgesetz: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten... Eine Zensur findet nicht statt."
Klingt wirklich gut. Doch wie in Verträgen üblich, steckt der Haken im Kleingedruckten. Üblerweise hat der Artikel 5 nämlich noch einen weiteren Absatz. Da heißt es "Diese Rechte finden ihre Schranken..."
- in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze
Das heißt nichts anderes, dass JEDES vorhandene oder in der Zukunft erstellte Gesetz die Meinungsfreiheit aushebeln kann. Begründungen können "zum Schutz der inneren Sicherheit", "für das Gemeinwohl" oder "um wirtschaftliche Aktivitäten nicht zu schädigen" sein. Dass diese Gründe sehr subjektiv sind und oftmals zur Propaganda für eigene Interessen genutzt werden können, braucht hier ja nicht weiter erläutert werden.
- den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend
Auch hier gilt praktisch, dass JEDE Bestimmung die Meinungsfreiheit einschränken oder aufheben kann. Um (angeblich) die Jugend zu schützen, müssen oftmals auch Erwachsene mit Beschränkungen leben. Eine Differenzierung ist häufig gar nicht möglich. Die Jugendschutzgesetze sind in den letzten Jahren immer strenger geworden.
- in dem recht der persönlichen Ehre
Auch hier versteckt sich, dass praktisch JEDE Meinungsäußerung als Angriff gegen die persönliche Ehre einer Person angesehen werden kann.
Fazit: eine Meinungsfreiheit gibt es de facto nicht! JEDE Meinungsäußerung kann - zumindest im Nachhinein - aus fadenscheinigen Gründen zensiert werden. Artikel 5 des Grundgesetzes ist somit nur eine Augenwischerei. Wir wünschen uns daher, dass der Absatz 2 ersatzlos entfernt wird
http://www.meinungsfreiheit.net/grundsaetze.php
И там же, улыбнуло:
Es geschah am 2.12.05, als das Landgericht Hamburg folgende Feststellung traf: ein Internetforum sei eine 'besonders gefährliche Einrichtung'. Daher möchten wir alle vor dem Betreten eines Forums warnen. Das Lesen der Beiträge oder gar die aktive Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Sie könnten durch einige Beiträge schockiert werden und bleibenden gesundheitlichen Schaden davontragen. Lesen Sie daher am besten langsam, wohldosiert und niemals nach dem Einschlafen.
Es kann vorkommen, dass einige Teilnehmer eine andere Meinung haben als Sie. Die Forenbetreiber bemühen sich, dass so etwas nicht passiert, können es aber nicht immer garantieren. Es ist Ihnen freigestellt, die Forenbeiträge nur mit einem Anwalt zu lesen.
http://www.meinungsfreiheit.net/index.php
EDIT: Первый линк поправлен