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Зачем Германии евреи?
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Werner22 прохожий
in Antwort Nina1 22.03.02 19:53
<Еврейское население в Германии на настоящий момент составляет примерно 80 тыс. человек (цифры в разных источниках информации колеблются)...>
Да нет уже не 80, а раза в 2 побольше:
Neue Daten über jüdische Flüchtlingen
"Sie kommen in Scharen", Nr. 1 (4.1.)
Jürgen Kahls sehr interessanter Artikel über die jüdischen Kontingentsflüchtlinge aus den GUS-Staaten verdient Beachtung und Ergänzung. Zunächst die Zahlen: Bis 31.8.2001 wanderten im Rahmen der (unkontingentierten) Zuwanderung so genannter Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion 146204 Juden nach Deutschland zu. Bis Ende 2001 sind über 150000 Zuwanderer dieser Kategorie anzunehmen. Weit weniger als die Hälfte von ihnen hat sich den jüdischen Gemeinden angeschlossen. Einem Papier des Auswärtigen Amtes vom 15.12.1995 zufolge rechnet man damit, dass auf Dauer nur 20 Prozent Mitglieder werden. "Die deutschen Gemeinden (gemeint sind die jüdischen Gemeinden in Deutschland) werden oft nur so lange benötigt, wie sie materielle Starthilfe gewähren." Damit wird das in der Kohl-Galinski-Vereinbarung festgeschriebene Ziel "Wiederbelebung und Stärkung der jüdischen Gemeinden in Deutschland" nur zu einem sehr ungünstigen Aufwand-Nutzen-Faktor erreicht. Moralisch ist es ohnehin anfechtbar, denn es nimmt eine Schwächung der jüdischen Gemeinden in den GUS-Staaten billigend in Kauf.
Es gibt ernst zu nehmende Hinweise, dass andere Ethnien oder Bevölkerungsgruppen einer weit stärkeren Verfolgung ausgesetzt waren, etwa Adel und "Kapitalisten", das Bürgertum, die Kulaken und - ab 1941 - die Russlanddeutschen und viele andere mehr. Ein offener Brief eines russlanddeutschen Akademikers an Ignatz Bubis enthält bittere Klagen, dass die Wachposten des Gulags einer Ethnie angehörten, die heute als "Verfolgte" (unbürokratisch) nach Deutschland einreisen, während er und seine tatsächlich verfolgten Landsleute sich einer Sprachprüfung unterziehen müssen, die sie sehr oft nicht bestehen, weil sie jahrzehntelang in der nichtdeutschsprachigen Verbannung leben mussten.
Nicht unerwähnt darf bleiben, dass viele Papiere gefälscht werden, um eine jüdische Abstammung zu belegen. Dies ist zum Beispiel dem Auswärtigen Amt seit langem bekannt.
Dr. Friedrich Löffler, 50389 Wesseling
Der Zuzug von 130000 Juden aus der ehemaligen Sowjetunion basiert auf keiner gesetzlichen Regelung. Schon das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Im Rahmen des geplanten Zuwanderungsgesetzes soll nun auch offenbar diese Gruppe von Einwanderern gesetzlich erfasst und dabei erneut bevorzugt werden. Ein weiterer Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz.
Die Frage kann nicht lauten, wer oder was darf sich "Jude" nennen, sondern: Was zählt in Deutschland - das Grundgesetz oder das jüdische Religionsgesetz? Nach Artikel 3 darf niemand wegen seiner Rasse, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Das schließt auch aus, dass allein die Begründung, dass jemand Jude ist, die Einwanderung ermöglicht.
Israel vergibt keine Staatsbürgerschaft an "Israeli", wie uns die Medien fälschlicherweise darlegen, sondern die Nationalität "Jude", "Araber" et cetera. Nur die, die als Nationalität "Jude" im Personalausweis vermerkt haben, besitzen volle Staatsbürgerrechte. Nach amtlicher Definition "gehört" Israel nur den Personen, die von den israelischen Behörden als "jüdisch" definiert werden, ohne Rücksicht darauf, wo sie ihren Wohnsitz haben. Israel benachteiligt offiziell Nichtjuden in vielen Lebensbereichen zugunsten von Juden.
Wir dürfen gewiss sein, dass die Spiegels und Friedmans es zu Recht als antisemitisch betrachten würden, falls Christen vorschlagen würden, dass Deutschland ein "christlicher Staat" werden sollte, der nur den Staatsbürgern gehört, die offiziell als "Christen" definiert werden. Sorgen wir dafür, dass jeglicher Fundamentalismus in unserem Lande keine Chance bekommt, auch nicht der jüdische!
Ulla Lang, 63486 Bruchköbe
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Neue Daten über jüdische Flüchtlingen
"Sie kommen in Scharen", Nr. 1 (4.1.)
Jürgen Kahls sehr interessanter Artikel über die jüdischen Kontingentsflüchtlinge aus den GUS-Staaten verdient Beachtung und Ergänzung. Zunächst die Zahlen: Bis 31.8.2001 wanderten im Rahmen der (unkontingentierten) Zuwanderung so genannter Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion 146204 Juden nach Deutschland zu. Bis Ende 2001 sind über 150000 Zuwanderer dieser Kategorie anzunehmen. Weit weniger als die Hälfte von ihnen hat sich den jüdischen Gemeinden angeschlossen. Einem Papier des Auswärtigen Amtes vom 15.12.1995 zufolge rechnet man damit, dass auf Dauer nur 20 Prozent Mitglieder werden. "Die deutschen Gemeinden (gemeint sind die jüdischen Gemeinden in Deutschland) werden oft nur so lange benötigt, wie sie materielle Starthilfe gewähren." Damit wird das in der Kohl-Galinski-Vereinbarung festgeschriebene Ziel "Wiederbelebung und Stärkung der jüdischen Gemeinden in Deutschland" nur zu einem sehr ungünstigen Aufwand-Nutzen-Faktor erreicht. Moralisch ist es ohnehin anfechtbar, denn es nimmt eine Schwächung der jüdischen Gemeinden in den GUS-Staaten billigend in Kauf.
Es gibt ernst zu nehmende Hinweise, dass andere Ethnien oder Bevölkerungsgruppen einer weit stärkeren Verfolgung ausgesetzt waren, etwa Adel und "Kapitalisten", das Bürgertum, die Kulaken und - ab 1941 - die Russlanddeutschen und viele andere mehr. Ein offener Brief eines russlanddeutschen Akademikers an Ignatz Bubis enthält bittere Klagen, dass die Wachposten des Gulags einer Ethnie angehörten, die heute als "Verfolgte" (unbürokratisch) nach Deutschland einreisen, während er und seine tatsächlich verfolgten Landsleute sich einer Sprachprüfung unterziehen müssen, die sie sehr oft nicht bestehen, weil sie jahrzehntelang in der nichtdeutschsprachigen Verbannung leben mussten.
Nicht unerwähnt darf bleiben, dass viele Papiere gefälscht werden, um eine jüdische Abstammung zu belegen. Dies ist zum Beispiel dem Auswärtigen Amt seit langem bekannt.
Dr. Friedrich Löffler, 50389 Wesseling
Der Zuzug von 130000 Juden aus der ehemaligen Sowjetunion basiert auf keiner gesetzlichen Regelung. Schon das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Im Rahmen des geplanten Zuwanderungsgesetzes soll nun auch offenbar diese Gruppe von Einwanderern gesetzlich erfasst und dabei erneut bevorzugt werden. Ein weiterer Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz.
Die Frage kann nicht lauten, wer oder was darf sich "Jude" nennen, sondern: Was zählt in Deutschland - das Grundgesetz oder das jüdische Religionsgesetz? Nach Artikel 3 darf niemand wegen seiner Rasse, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Das schließt auch aus, dass allein die Begründung, dass jemand Jude ist, die Einwanderung ermöglicht.
Israel vergibt keine Staatsbürgerschaft an "Israeli", wie uns die Medien fälschlicherweise darlegen, sondern die Nationalität "Jude", "Araber" et cetera. Nur die, die als Nationalität "Jude" im Personalausweis vermerkt haben, besitzen volle Staatsbürgerrechte. Nach amtlicher Definition "gehört" Israel nur den Personen, die von den israelischen Behörden als "jüdisch" definiert werden, ohne Rücksicht darauf, wo sie ihren Wohnsitz haben. Israel benachteiligt offiziell Nichtjuden in vielen Lebensbereichen zugunsten von Juden.
Wir dürfen gewiss sein, dass die Spiegels und Friedmans es zu Recht als antisemitisch betrachten würden, falls Christen vorschlagen würden, dass Deutschland ein "christlicher Staat" werden sollte, der nur den Staatsbürgern gehört, die offiziell als "Christen" definiert werden. Sorgen wir dafür, dass jeglicher Fundamentalismus in unserem Lande keine Chance bekommt, auch nicht der jüdische!
Ulla Lang, 63486 Bruchköbe