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Свобода вероисповедания
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in Antwort delomann 18.12.03 23:47
А это вы - "просветитель" и извечно задаватель вопросов откуда знаете, что я -не знаю?
Я знаю и пусть другие знают, что в 21 веке еще некоторым дозволено
www.schuelerwettbewerb.nlpb.de/GY-Uslar/schaechten.htm
3. Das Schächtverbot verstoße ferner gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Jüdische Metzger erhielten wegen ihrer Glaubensüberzeugung zu Recht eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten. Da sich die Glaubenshaltung des Beschwerdeführers von der jüdischen hinsichtlich des betäubungslosen Schlachtens nicht unterscheide, sei für eine Ungleichbehandlung kein Raum. Weiter sei Art. 3 Abs. 3 GG verletzt. Die Aufnahme des Begriffs der Religionsgemeinschaften in den Tatbestand des ╖ 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG führe dazu, dass eine individuelle Glaubensüberzeugung keine Beachtung mehr finde. Der Beschwerdeführer werde deshalb, wenn seine Glaubensvorstellungen von denen anderer Muslime abwichen, gegenüber den Anhängern kleinerer und homogenerer Glaubensgemeinschaften benachteiligt.
Das Gericht sieht also die Klage des Metzgers berechtigt, indem es auf die Gleichbehandlung von Juden und Muslimen hinweist.
Ethisch ist diese Entscheidung jedoch fraglich. So haben sich schon mehrere Wissenschaftler äußerst kritisch gegenüber der Schächtungsmethode geäußert. Außerdem sollte dem kritischen Beobachter, der sich mit der Schächtung beschäftig hat, auffallen, dass es unwahrscheinlich ist, dass das Tier durch den Schock und den hohen Blutverlust fast keine Schmerzen erleidet. So dauert der eigentliche Schächtvorgang in etwa 10 Minuten, in denen am Hals des Tiers mehrmals nachgeschnitten werden muss, weil die Wunde sich automatisch schließt. Auch wird das Tier oft panisch, wenn man ihm den Kopf fixiert. Das Tier wird fixiert, damit es sich nicht bewegen kann, während es ausblutet. Aus dieser Hinsicht ist es fraglich, ob man immer noch von einer Schlachtmethode reden kann, die in einer aufgeklärten und zivilisierten Welt bestand hat.
www.hagalil.com/judentum/koscher/m-shoch2.htm
Obwohl das juedische Schaechten waehrend dieser Veranstaltung nicht extra angesprochen wurde, sah Baumgartner keinen Grund, warum Juden nach wie vor betaeubungslos schlachten duerften.
www.vgt.ch/vn/9601/yehudi.htm
Yehudi Menuhin, der grosse jüdische Musiker, distanziert sich vom Schächten
Am 17. September 1995 schrieb VgT-Präsident Erwin Kessler folgenden Brief an Yehudi Menuhin:
Sehr geehrter Herr Menuhin,
zu den vielen Greueltaten, welche heute den Nutztieren angetan wird, zählt auch das Schächten, dh das Schlachten ohne Betäubung.
Die von orthodoxen jüdischen Kreisen immer wieder verbreitete Behauptung, die Tiere würden dabei rasch das Bewusstsein verlieren und Schächten sei deshalb eine humane Schlachtmethode, ist nicht wahr. Darüber sind sich sämtliche Tierschutzorganisationen einig. Sobald wir Tierschützer jedoch diese Grausamkeit kritisieren, wird dies von den Betroffenen als antisemitisch verschrien - nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern, konkret bekannt in Deutschland, Österreich und England, wo die Tierschutzorganisationen das Schächten ebenfalls öffentlich als Tierquälerei kritisieren.
2.1.1 Jüdische Religionsgemeinschaft
Die Thora verbietet das Fleisch von "lebenden Tieren" (Gen 9,4) oder von einem "auf dem Felde zerrissenen Tier" zu essen (Ex 22,30) und gebietet als allgemeine Vorschrift, Groß- und Kleinvieh zu schlachten, "wie ich befohlen habe" (Dt 12,21). Die Schlachtvorschriften wurden in der mündlichen Tradition ausgebildet und fanden ihre schriftliche Fixierung im Talmud, insbesondere im sogenannten "Babylonischen Talmud". In der Folgezeit wurden diese Talmudvorschriften kommentiert und vertieft, besondere Wertigkeit kommt dem Talmud-Kommentar "Mischne Thora" von Mosche Maimonides (1135√1204) und dem Gesetzesleitfaden von Joseph Karo (1488√1575), dem "Schulchan Aruch" zu.
www.kth-linz.ac.at/ThPQ/artikel/2000/Quartal_3/kalb.htm
Das Schächten (Schechita) ist nur an lebenden gesunden Tieren durch qualifizierte Personen durchzuführen. Beim Schlachtschnitt werden alle Weichteile des Halses bis zur Wirbelsäule durchtrennt, damit wird die Hauptblutzufuhr zum Kopf unterbrochen. Anschließend ist eine möglichst vollständige Ausblutung abzuwarten, gilt doch das den Menschen verbotene Blut (Gen 9,4; Lev 3,17; 17,10.12.14; Dt 12,23) als Träger der Seele und Sitz des Lebens
Я знаю и пусть другие знают, что в 21 веке еще некоторым дозволено
www.schuelerwettbewerb.nlpb.de/GY-Uslar/schaechten.htm
3. Das Schächtverbot verstoße ferner gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Jüdische Metzger erhielten wegen ihrer Glaubensüberzeugung zu Recht eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten. Da sich die Glaubenshaltung des Beschwerdeführers von der jüdischen hinsichtlich des betäubungslosen Schlachtens nicht unterscheide, sei für eine Ungleichbehandlung kein Raum. Weiter sei Art. 3 Abs. 3 GG verletzt. Die Aufnahme des Begriffs der Religionsgemeinschaften in den Tatbestand des ╖ 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG führe dazu, dass eine individuelle Glaubensüberzeugung keine Beachtung mehr finde. Der Beschwerdeführer werde deshalb, wenn seine Glaubensvorstellungen von denen anderer Muslime abwichen, gegenüber den Anhängern kleinerer und homogenerer Glaubensgemeinschaften benachteiligt.
Das Gericht sieht also die Klage des Metzgers berechtigt, indem es auf die Gleichbehandlung von Juden und Muslimen hinweist.
Ethisch ist diese Entscheidung jedoch fraglich. So haben sich schon mehrere Wissenschaftler äußerst kritisch gegenüber der Schächtungsmethode geäußert. Außerdem sollte dem kritischen Beobachter, der sich mit der Schächtung beschäftig hat, auffallen, dass es unwahrscheinlich ist, dass das Tier durch den Schock und den hohen Blutverlust fast keine Schmerzen erleidet. So dauert der eigentliche Schächtvorgang in etwa 10 Minuten, in denen am Hals des Tiers mehrmals nachgeschnitten werden muss, weil die Wunde sich automatisch schließt. Auch wird das Tier oft panisch, wenn man ihm den Kopf fixiert. Das Tier wird fixiert, damit es sich nicht bewegen kann, während es ausblutet. Aus dieser Hinsicht ist es fraglich, ob man immer noch von einer Schlachtmethode reden kann, die in einer aufgeklärten und zivilisierten Welt bestand hat.
www.hagalil.com/judentum/koscher/m-shoch2.htm
Obwohl das juedische Schaechten waehrend dieser Veranstaltung nicht extra angesprochen wurde, sah Baumgartner keinen Grund, warum Juden nach wie vor betaeubungslos schlachten duerften.
www.vgt.ch/vn/9601/yehudi.htm
Yehudi Menuhin, der grosse jüdische Musiker, distanziert sich vom Schächten
Am 17. September 1995 schrieb VgT-Präsident Erwin Kessler folgenden Brief an Yehudi Menuhin:
Sehr geehrter Herr Menuhin,
zu den vielen Greueltaten, welche heute den Nutztieren angetan wird, zählt auch das Schächten, dh das Schlachten ohne Betäubung.
Die von orthodoxen jüdischen Kreisen immer wieder verbreitete Behauptung, die Tiere würden dabei rasch das Bewusstsein verlieren und Schächten sei deshalb eine humane Schlachtmethode, ist nicht wahr. Darüber sind sich sämtliche Tierschutzorganisationen einig. Sobald wir Tierschützer jedoch diese Grausamkeit kritisieren, wird dies von den Betroffenen als antisemitisch verschrien - nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern, konkret bekannt in Deutschland, Österreich und England, wo die Tierschutzorganisationen das Schächten ebenfalls öffentlich als Tierquälerei kritisieren.
2.1.1 Jüdische Religionsgemeinschaft
Die Thora verbietet das Fleisch von "lebenden Tieren" (Gen 9,4) oder von einem "auf dem Felde zerrissenen Tier" zu essen (Ex 22,30) und gebietet als allgemeine Vorschrift, Groß- und Kleinvieh zu schlachten, "wie ich befohlen habe" (Dt 12,21). Die Schlachtvorschriften wurden in der mündlichen Tradition ausgebildet und fanden ihre schriftliche Fixierung im Talmud, insbesondere im sogenannten "Babylonischen Talmud". In der Folgezeit wurden diese Talmudvorschriften kommentiert und vertieft, besondere Wertigkeit kommt dem Talmud-Kommentar "Mischne Thora" von Mosche Maimonides (1135√1204) und dem Gesetzesleitfaden von Joseph Karo (1488√1575), dem "Schulchan Aruch" zu.
www.kth-linz.ac.at/ThPQ/artikel/2000/Quartal_3/kalb.htm
Das Schächten (Schechita) ist nur an lebenden gesunden Tieren durch qualifizierte Personen durchzuführen. Beim Schlachtschnitt werden alle Weichteile des Halses bis zur Wirbelsäule durchtrennt, damit wird die Hauptblutzufuhr zum Kopf unterbrochen. Anschließend ist eine möglichst vollständige Ausblutung abzuwarten, gilt doch das den Menschen verbotene Blut (Gen 9,4; Lev 3,17; 17,10.12.14; Dt 12,23) als Träger der Seele und Sitz des Lebens