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Демонстрация в Дуйсбурге. Продолжение.
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в ответ Kondukteur 20.01.09 16:40
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auf Artikel 26 des Grundgesetzes: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
и сответвующая статья 80
и Хартия ООН
auf Artikel 26 des Grundgesetzes: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."
и сответвующая статья 80
и Хартия ООН
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören..
Значит камнями в здание и флаги кидать нельзя?
I'm a very simple man,notorischer Skeptiker, Störenfried, Gehirnforscher, Sozialtheoretiker und Troublemaker