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Демонстрация в Дуйсбурге. Продолжение.
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в ответ Kondukteur 18.01.09 22:52, Последний раз изменено 18.01.09 22:55 (ALAMO)
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art 3
(3) Niemand darf wegen seines politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Art 4
(1) Die Freiheit weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten... Eine Zensur findet nicht statt.
Art 13
Die Wohnung ist unverletzlich.
Мало?
А ведь все эти статьи Конституции ФРГ немецкая полиция растоптала, пойдя на поводу у толпы исламистов.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art 3
(3) Niemand darf wegen seines politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Art 4
(1) Die Freiheit weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten... Eine Zensur findet nicht statt.
Art 13
Die Wohnung ist unverletzlich.
Мало?
А ведь все эти статьи Конституции ФРГ немецкая полиция растоптала, пойдя на поводу у толпы исламистов.