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Немецкая полиция под кaблуком у немецких исламистов?
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в ответ marco_materazzi 13.01.09 23:00
В ответ на:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte
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Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte
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Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Polizeigesetz
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╖ 31 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
1) Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist...
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