Получение российского гражданства немцем. Двойное гражданство.
Doppelte Staatsangehörigkeit für Deutsche, die im Ausland eingebürgert werden wollen
Übrigens, auch Menschen, die bisher ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, können unter bestimmten Umständen Doppelstaatler werden. Das betrifft vor allem Deutsche, die auswandern und die Staatsangehörigkeit ihres neuen Heimatlandes annehmen wollen. Aber auch in diesem Fall ist Vorsicht geboten, denn im Normalfall verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine ausländische annehmen.
Um das zu verhindern, müssen Sie im Vorfeld einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Wichtig: Erst wenn Sie die Urkunde in der Hand halten, mit der Ihnen die Beibehaltung bewilligt wird, dürfen Sie die Staatsangehörigkeit des anderen Landes beantragen. Sonst verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch. Den Antrag müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt in Köln stellen. Auf der Website des Amtes finden Sie auch einen Antragsvordruck zum Download.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zur ausländischen zu behalten, müssen Sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen belegen können, dass es für Sie vorteilhafter ist, die Staatsangehörigkeit Ihres neuen Heimatlandes anzunehmen statt einfach als deutscher Staatsbürger dort zu leben.
- Sie müssen belegen können, dass Sie trotzdem weiter enge Bindungen nach Deutschland haben und deshalb auf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verzichten können.
Darüber hinaus muss Ihr neues Heimatland eine doppelte Staatsangehörigkeit erlauben und Sie müssen die dort geltenden Vorschriften für eine Einbürgerung erfüllen.
Ist die Beibehaltungsurkunde ausgestellt, gilt sie 2 Jahre lang. Innerhalb dieser 2 Jahre müssen Sie nun in Ihrem neuen Heimatland eingebürgert werden. Werden Sie erst nach Ablauf der Frist dort Staatsbürger, verlieren Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie nicht rechtzeitig eine neue Beibehaltungsgenehmigung beantragt haben.
Gut zu wissen: Wandern Sie in einen anderen EU-Staat oder die Schweiz aus und wollen dort die Staatsangehörigkeit annehmen, müssen Sie keinen Antrag auf Beibehaltung stellen. Mit diesen Ländern gibt es Abkommen. Sie erhalten automatisch die doppelte Staatsangehörigkeit, wenn Sie sich dort einbürgern lassen.
