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Выход из гр-ва РФ с ребёнком или без

18.12.16 10:41
Re: Выход из гр-ва РФ с ребёнком или без
 
  Енотов старожил
в ответ igrok 17.12.16 21:50, Последний раз изменено 18.12.16 10:43 (Енотов)
кто интресно будет подавать документы на выдачу ребенку нового паспорта?????))))) Самостоятельно он не может, т.к. не совершеннолетний

irrelevant !

действителъно - вместо ребенка подписи на анкетах должен сатавитъ родителъ

Однако - в Документообороте ГК РФ нигде не сказано, что подписывающий анкету родителъ: непременно должен бытъ ТОЛЬКО гражданином РФ спок


proof :

(c)Regelungen für Optionskinder


Wegen der vielen Nachfragen weisen wir auf Folgendes hin:
Die Neuregelung gilt nur für Personen, die seit dem 1.1.2000 in Deutschland geboren wurden und mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Sie gilt ebenfalls für Personen, die im Zeitraum vom 1.1.1990 bis zum 31.12.1999 in Deutschland geboren und nach der Übergangsregelung des § 40 b StAG eingebürgert wurden.

Für alle anderen Personen bleibt es bei den bisherigen Regelungen, dass heißt es gibt keine generelle doppelte Staatsangehörigkeit.

Wie bisher erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Elternteil ununterbrochen seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Nach der bisherigen Rechtslage mussten diese Kinder nach dem Eintritt der Volljährigkeit zwischen der deutschen oder der ausländischen Staatsangehörigkeit ihrer Eltern wählen . Entschieden sie sich für die ausländische Staatsangehörigkeit oder wiesen sie nicht rechtzeitig nach, dass sie diese Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, ging die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Nach der zum 20.12.2014 in Kraft tretenden Gesetzesänderung entfällt die Pflicht sich zu entscheiden für alle Personen, die neben der deutschen ausschließlich die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzen und für alle Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind. Sie dürfen beide Staatsangehörigkeiten auf Dauer behalten.

Als in Deutschland aufgewachsen gilt, wer...


https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwa...

 

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