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россиян обяжут сообщать ФМС о получении второго гражданства и вида на жительство
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Irma_ патриот
в ответ chucha2009 10.08.14 08:07
В ответ на:
§ 15 Pflichten des Inhabers
Der Inhaber eines Passes ist verpflichtet, der Paßbehörde unverzüglich
4.
den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen
Wird dies unterlassen, kann dies gem. § 25 PaßG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Dies auch dann, wenn die Anzeige überhaupt keinen Sinn macht, da kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintritt (bspw. Erwerb der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates).
§ 15 Pflichten des Inhabers
Der Inhaber eines Passes ist verpflichtet, der Paßbehörde unverzüglich
4.
den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen
Wird dies unterlassen, kann dies gem. § 25 PaßG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Dies auch dann, wenn die Anzeige überhaupt keinen Sinn macht, da kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintritt (bspw. Erwerb der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates).
Россия идёт по стопам Дойчланда.
И никакой истерии по этому поводу.
..правильнее проживать свои чувства, а не прятаться от них. (с)