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В Россию с немецким ребенком.
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in Antwort Lila8 20.04.13 20:02
если бы вы сходили по уже указанной тут один раз ссылке, вы бы сами об этом прочитать могли
http://www.ruskonsulatfrankfurt.de/VisaPrivat.htm
http://www.ruskonsulatfrankfurt.de/VisaPrivat.htm
В ответ на:
4. Einladung in einer der drei Formen:
a) Einladung, die von dem Föderalen Migrationsdienst (ФМС) der Russischen Föderation ausgestellt ist. Die einladende Person beantragt solche Einladung bei den russischen Behörden und übersendet sie dann der ausländischen Person, die das Visum beantragen will.
b) Antrag eines in Deutschland wohnenden russischen Staatsbürgers mit der Bitte, seinem nahen Verwandten (Ehefrau, Ehemann, Tochter, Sohn, Enkeltochter, Enkelsohn, Grossmuter, Grossvater), der mit ihm zusammenreist, ein Visum auszustellen. Dem Antrag soll der gültige russische Reisepass der einladenden Person (Original und Kopie der erste Seite mit den Passangaben) sowohl auch Originale und Kopien der die Verwandschaft beweisenden Dokumente (Geburts- oder Heiratsurkunden, Dokumenten über die Namensänderung usw.) beigefügt sein. Das beantragte Visum kann nicht länger als 90 Tage gültig sein. Da dieses Beantragungsverfahren von dem Visaerleichterungsabkommen nicht vorgesehen ist, kann dieses Visum leider nicht kostenfrei sein.
4. Einladung in einer der drei Formen:
a) Einladung, die von dem Föderalen Migrationsdienst (ФМС) der Russischen Föderation ausgestellt ist. Die einladende Person beantragt solche Einladung bei den russischen Behörden und übersendet sie dann der ausländischen Person, die das Visum beantragen will.
b) Antrag eines in Deutschland wohnenden russischen Staatsbürgers mit der Bitte, seinem nahen Verwandten (Ehefrau, Ehemann, Tochter, Sohn, Enkeltochter, Enkelsohn, Grossmuter, Grossvater), der mit ihm zusammenreist, ein Visum auszustellen. Dem Antrag soll der gültige russische Reisepass der einladenden Person (Original und Kopie der erste Seite mit den Passangaben) sowohl auch Originale und Kopien der die Verwandschaft beweisenden Dokumente (Geburts- oder Heiratsurkunden, Dokumenten über die Namensänderung usw.) beigefügt sein. Das beantragte Visum kann nicht länger als 90 Tage gültig sein. Da dieses Beantragungsverfahren von dem Visaerleichterungsabkommen nicht vorgesehen ist, kann dieses Visum leider nicht kostenfrei sein.
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