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Муж-немец с женой-россиянкой в Россию
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in Antwort svetka1976 05.02.11 12:16
ABKOMMEN
zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation
über die Erleichterung der Ausstellung von Visa
für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation
Artikel 6 - Antragsbearbeitungsgebühren
1. Für die Bearbeitung der Visumanträge wird eine Gebühr in Höhe von 35 EUR erhoben.
2. Die Vertragsparteien verlangen eine Bearbeitungsgebühr von 70 EUR, wenn der Visumantrag und die nötigen Unterlagen vom Antragsteller erst drei Tage oder weniger vor seiner geplanten Abreise eingereicht werden. Ausgenommen sind die in Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben b, e und f sowie in Artikel 7 Absatz 3 genannten Fälle.
3. Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit:
a) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union und Staatsangehörigen der Russischen Föderation, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind;
Консульский отдел Посольства РФ в Берлине http://www.russisches-konsulat.de/Visagebuhren_und_Antragsbearbeitungszeit.htm
zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation
über die Erleichterung der Ausstellung von Visa
für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation
Artikel 6 - Antragsbearbeitungsgebühren
1. Für die Bearbeitung der Visumanträge wird eine Gebühr in Höhe von 35 EUR erhoben.
2. Die Vertragsparteien verlangen eine Bearbeitungsgebühr von 70 EUR, wenn der Visumantrag und die nötigen Unterlagen vom Antragsteller erst drei Tage oder weniger vor seiner geplanten Abreise eingereicht werden. Ausgenommen sind die in Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben b, e und f sowie in Artikel 7 Absatz 3 genannten Fälle.
3. Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit:
a) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union und Staatsangehörigen der Russischen Föderation, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind;
Консульский отдел Посольства РФ в Берлине http://www.russisches-konsulat.de/Visagebuhren_und_Antragsbearbeitungszeit.htm
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