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Гражданство будущего ребенка

07.09.09 13:28
Re: Гражданство будущего ребенка
 
737680 знакомое лицо
737680
in Antwort Lunolikaya 07.09.09 13:07
Не надо!
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Staatsangehoerigkeit/06-...
В ответ на:
Unser Kind hat seit Geburt neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit. Muss sich unser Kind später für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden?

В ответ на:
Nein, wenn Ihr Kind durch Geburt automatisch zwei Staatsangehörigkeiten erworben hat (die deutsche durch Abstammung), ist eine spätere Entscheidung zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten aus deutscher Sicht nicht erforderlich. Ihr Kind ist also dauerhaft Doppelstaater. Unter Umständen mag aber das Recht des anderes Landes eine Optionsnotwendigkeit vorsehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Stellen des anderen Landes (Innenbehörden oder Auslandsvertretungen des anderen Landes).

 

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