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in Antwort Lur 02.06.03 08:01
а можно узнать глубокий смысл сего мероприятия..? Ничего тебе страшного не будет, если даже поймают на первый раз простят. Дядюшка Билли добрый. А вот если тебя повторный раз поймают на пользовании или распространении пиратских продуктов доброго дядюшки, то тогда он перестанет быть таким добрым.
Кому интересно милости просим почитать:
Durch das Verbreiten der Fälschungen des Programms "Microsoft@ Windows@ XP Professional" haben Sie die Urheberrechte der Microsoft Corporation aus ╖╖ 69 c, 17 UrhG verletzt. Ferner haben Sie die Markenrechte der Microsoft Corporation aus ╖ 14 MarkenG verletzt, da die Bezeichnung "Microsoft" und die Bezeichnung " Windows" zu Gunsten der Microsoft Corporation als Marken geschützt sind.
Daraus folgen zivilrechtliche Ansprüche auf
Unterlassung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (╖ 97 Abs. I UrhG und ╖ 14Abs. 5 MarkenG)
Schadensersatz, grundsätzlich in Höhe der üblichen Lizenzgebühr (╖ 97 Abs. 1 UrhG und ╖ 14 Abs. 6 MarkenG), auch verschuldensunabhängig (╖ 97 Abs. 1 und 3 UrhG, ╖ 812 BGB und ╖ 14 Abs. 6, ╖ 812 BGB MarkenG). Zu zahlen ist daher grundsätzlich der Preis, der bei legalem Erwerb zu zahlen gewesen wäre.
Vernichtungsanspruch (╖╖ 98 Abs. 1,99 UrhG und ╖ 18MarkenG)
Auskunftsanspruch (╖ 101a UrhG und ╖ 19 MarkenG)
Bekanntmachung des Urteils (╖ 103 UrhG).
Des weiteren sind vorsätzliche Verletzungen des Urheberrechts und des Markenrechts strafbar und können mit Geld oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bzw. bis zu fünf Jahren bei gewerbsmäßigem Handeln geahndet werden (╖╖ 106, 108a UrhG und ╖ 143 MarkenG).
2. Nachdem Sie mit diesem Verstoß erstmals aufgefallen sind und der Umfang der rechtsverletzenden Handlungen verhältnismäßig gering ist, sieht die Microsoft Corporation derzeit von rechtlichen Maßnahmen gegen Ihr Unternehmen ab.
Sollte die Microsoft Corporation aber nochmals vom Vertrieb illegaler Produkte durch Sie Kenntnis erlangen, so wird sie die gebotenen zivil und strafrechtlichen Schritte wie oben beschrieben einleiten und dabei auch den vorliegenden Verstoß verfolgen!
Wir weisen daraufhin, dass Microsoft selbst und über zahlreiche Testkäufer den Markt laufend beobachtet und jährlich mehrere Tausend zivil und strafrechtliche Maßnahmen
eingeleitet werden. Allein die Produktprüfung erhielt z.B. in den letzten 12 Monaten mehr als 90.000 Produkteinsendungen, von denen über 98 % illegal waren.
Перевод на собственное усмотрение)
Кому интересно милости просим почитать:
Durch das Verbreiten der Fälschungen des Programms "Microsoft@ Windows@ XP Professional" haben Sie die Urheberrechte der Microsoft Corporation aus ╖╖ 69 c, 17 UrhG verletzt. Ferner haben Sie die Markenrechte der Microsoft Corporation aus ╖ 14 MarkenG verletzt, da die Bezeichnung "Microsoft" und die Bezeichnung " Windows" zu Gunsten der Microsoft Corporation als Marken geschützt sind.
Daraus folgen zivilrechtliche Ansprüche auf
Unterlassung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (╖ 97 Abs. I UrhG und ╖ 14Abs. 5 MarkenG)
Schadensersatz, grundsätzlich in Höhe der üblichen Lizenzgebühr (╖ 97 Abs. 1 UrhG und ╖ 14 Abs. 6 MarkenG), auch verschuldensunabhängig (╖ 97 Abs. 1 und 3 UrhG, ╖ 812 BGB und ╖ 14 Abs. 6, ╖ 812 BGB MarkenG). Zu zahlen ist daher grundsätzlich der Preis, der bei legalem Erwerb zu zahlen gewesen wäre.
Vernichtungsanspruch (╖╖ 98 Abs. 1,99 UrhG und ╖ 18MarkenG)
Auskunftsanspruch (╖ 101a UrhG und ╖ 19 MarkenG)
Bekanntmachung des Urteils (╖ 103 UrhG).
Des weiteren sind vorsätzliche Verletzungen des Urheberrechts und des Markenrechts strafbar und können mit Geld oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bzw. bis zu fünf Jahren bei gewerbsmäßigem Handeln geahndet werden (╖╖ 106, 108a UrhG und ╖ 143 MarkenG).
2. Nachdem Sie mit diesem Verstoß erstmals aufgefallen sind und der Umfang der rechtsverletzenden Handlungen verhältnismäßig gering ist, sieht die Microsoft Corporation derzeit von rechtlichen Maßnahmen gegen Ihr Unternehmen ab.
Sollte die Microsoft Corporation aber nochmals vom Vertrieb illegaler Produkte durch Sie Kenntnis erlangen, so wird sie die gebotenen zivil und strafrechtlichen Schritte wie oben beschrieben einleiten und dabei auch den vorliegenden Verstoß verfolgen!
Wir weisen daraufhin, dass Microsoft selbst und über zahlreiche Testkäufer den Markt laufend beobachtet und jährlich mehrere Tausend zivil und strafrechtliche Maßnahmen
eingeleitet werden. Allein die Produktprüfung erhielt z.B. in den letzten 12 Monaten mehr als 90.000 Produkteinsendungen, von denen über 98 % illegal waren.
Перевод на собственное усмотрение)
[зел]здесь могла бы быть моя автоподпись[/зел]
