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МюТоррент: VPN как панацея от...?

28.08.11 23:19
wer bewusst herunterlädt...macht sich strafbar
 
a-vop постоялец
в ответ Nikolai 28.08.11 22:49
Могу только дцатый раз повторить - отсутствие решения судов ни о чем не говорит.
Скачивание с файлообменников нелегального контента - нарушение:-(
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html
....Ab 2008
Ab dem 01. Januar 2008 stellt bereits der Download einer offensichtlich rechtwidrig hergestellten oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlage eine Urheberrechtsverletzung dar, die zivilrechtlich belangt werden kann...Nutzer des Internets sollten das vermeintlich attraktive Angebot zum Downloaden von Musik oder Videos untersuchen....

http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/Interview%20mit%20RA%20Karsten%20Gulden.p...
Auch wenn viele dabei vergessen, wer bewusst herunterlädt (§ 53 UrhG)/uploadet (§ 19a UrhG) macht sich strafbar und viele Gerichtsstände stellen strenge Anforderungen gemäß den Prüf- und Aufsichtspflichten eines Anschlussinhaber bzgl. der so genannten Störer-haftung.
http://www.teltarif.de/arch/2004/kw38/s14893.html
Auch die Nutzer illegaler Download-Dienste für Film-Raubkopien müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Darauf hat Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Hamburg, heute in einem dpa-Gespräch hingewiesen. Seit der Urheberrechtsreform 2003 sei es nicht nur untersagt, Raubkopien in Umlauf zu bringen. Das Gesetz verbiete es auch, sich aus illegalen Quellen urheberrechtlich geschütztes Material zu verschaffen
Deshalb braucht es I2P.
 

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