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МюТоррент: VPN как панацея от...?
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в ответ Nikolai 27.08.11 20:55
...том, будь он хоть в Уругвае или в Германии, что за скачку без раздачи тебе ничего не будет.
Скачка также наказуема теоретически и классифицируется как копирование
http://dejure.org/gesetze/UrhG/16.html
§ 16
Vervielfältigungsrecht
(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.
....
http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/urheberrecht-privatkopie-fil...
Frage: Was kann mir passieren, wenn ich mit illegal heruntergeladenen Filmen oder Musikstücken erwischt werde?
Theoretisch drohen Ihnen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Das wird zwar in der Praxis nicht ausgeschöpft werden. Trotzdem muss Ihnen eines klar sein: Schon mit dem Download oder Angebot eines illegal angebotenen Musikstücks haben Sie sich strafbar gemacht, weil das Urheberrecht keine Bagatellklausel kennt. Damit können Behörden und Musikindustrie das "volle Programm" durchziehen: Hausdurchsuchung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, Sicherstellung des Computers samt Zubehör, Abmahnung (mit vierstelligen Kosten), Schadensersatzforderungen, Gerichtsprozess.
Скачка также наказуема теоретически и классифицируется как копирование
http://dejure.org/gesetze/UrhG/16.html
§ 16
Vervielfältigungsrecht
(1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl.
(2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt.
....
http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/urheberrecht-privatkopie-fil...
Frage: Was kann mir passieren, wenn ich mit illegal heruntergeladenen Filmen oder Musikstücken erwischt werde?
Theoretisch drohen Ihnen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Das wird zwar in der Praxis nicht ausgeschöpft werden. Trotzdem muss Ihnen eines klar sein: Schon mit dem Download oder Angebot eines illegal angebotenen Musikstücks haben Sie sich strafbar gemacht, weil das Urheberrecht keine Bagatellklausel kennt. Damit können Behörden und Musikindustrie das "volle Programm" durchziehen: Hausdurchsuchung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, Sicherstellung des Computers samt Zubehör, Abmahnung (mit vierstelligen Kosten), Schadensersatzforderungen, Gerichtsprozess.
Deshalb braucht es I2P.