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поймали на непроданной програме
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в ответ oldGremlin 19.04.04 08:50
и точно аналогичный случий 
[Wer nicht hören will, muss fühlen. Unter diesem Motto gehen derzeit die deutschen Lobbyverbände der Unterhaltungsindustrie gegen Anbieter von CD-Knackprogrammen vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anbieter Geschäfts- oder Privatmann ist.
Unter der Überschrift "DaVIDeo 3 + update +DVDKeyAuth.exe GDATA" hat Holger K. (Name geändert) bei eBay ein Kopierprogramm mit Knackmechanismus angeboten. Er wollte es so weitergeben, wie er es selbst bei eBay bezogen hatte. Ohne Vorwarnung erhielt er von einer Münchner Anwaltskanzlei eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Den Gegenstandswert hat der Anwalt auf 50 000 Euro festgesetzt, womit stattliche Gebührenüber 2393,50 Euro fällig werden. Das ist für ein Programm, das 69,95 Euro kostet, ungewöhnlich hoch.
In einem Schreiben des Anwalts heißt es: "Der angesetzte Gegenstandswert von EUR 50 000,00 ist ohne weiteres angemessen. Durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs entstehen unseren Mandantschaften jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe" (siehe Bilder nächste Seite). Den Schaden, den der Käufer wirklich angerichtet hätte, ist jedoch viel geringer. Er hätte wahnwitzige 3333 DVDs im Wert von 15 Euro brennen müssen, um die Plattenfirmen um 50 000 zu schädigen. Das ist alleine zeitlich unrealistisch. Alles sieht danach aus, als ob ein Exempel statuiert werden soll.
Private Anbieter geraten schnell in Konflikt mit dem Gesetz, sei es bei eBay, über den eigenen Web-Shop oder in einer Tauschbörse. Gewerbetreibende gehen gegen private Konkurrenten bei eBay vor. Die Musik-, Film- und Softwarelobby ahndet gnadenlos Urheberrechtsverstöße. Und auch Vater Staat möchte auf seine Kosten bei Online-Geschäften kommen. Privatleute kennen sich mit der Rechtslage oft nicht aus, was sie aber nicht vor Ansprüchen schützt. Für den Klagenden hingegen ist das Risiko gering, da sich die Betroffenen meist von einer Abmahnung abschrecken lassen. Die Anwaltsgebühren muss der Abgemahnte ebenfalls bezahlen, wenn er sich nicht wehrt. Oft wird der Streit- bzw. Gegenstandswert zur Abschreckung in skurrile Höhen getrieben und auch der Anwalt freut sich über einen fetten Streitwert, da sich sein Honorar daran ausrichtet. ]
http://www.pc-magazin.de/praxis/windows/cm/page/page.php?table=pg&id=1221

[Wer nicht hören will, muss fühlen. Unter diesem Motto gehen derzeit die deutschen Lobbyverbände der Unterhaltungsindustrie gegen Anbieter von CD-Knackprogrammen vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anbieter Geschäfts- oder Privatmann ist.
Unter der Überschrift "DaVIDeo 3 + update +DVDKeyAuth.exe GDATA" hat Holger K. (Name geändert) bei eBay ein Kopierprogramm mit Knackmechanismus angeboten. Er wollte es so weitergeben, wie er es selbst bei eBay bezogen hatte. Ohne Vorwarnung erhielt er von einer Münchner Anwaltskanzlei eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Den Gegenstandswert hat der Anwalt auf 50 000 Euro festgesetzt, womit stattliche Gebührenüber 2393,50 Euro fällig werden. Das ist für ein Programm, das 69,95 Euro kostet, ungewöhnlich hoch.
In einem Schreiben des Anwalts heißt es: "Der angesetzte Gegenstandswert von EUR 50 000,00 ist ohne weiteres angemessen. Durch die Vervielfältigung ihrer Musik-CDs und Musik-DVDs entstehen unseren Mandantschaften jährlich Schäden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe" (siehe Bilder nächste Seite). Den Schaden, den der Käufer wirklich angerichtet hätte, ist jedoch viel geringer. Er hätte wahnwitzige 3333 DVDs im Wert von 15 Euro brennen müssen, um die Plattenfirmen um 50 000 zu schädigen. Das ist alleine zeitlich unrealistisch. Alles sieht danach aus, als ob ein Exempel statuiert werden soll.
Private Anbieter geraten schnell in Konflikt mit dem Gesetz, sei es bei eBay, über den eigenen Web-Shop oder in einer Tauschbörse. Gewerbetreibende gehen gegen private Konkurrenten bei eBay vor. Die Musik-, Film- und Softwarelobby ahndet gnadenlos Urheberrechtsverstöße. Und auch Vater Staat möchte auf seine Kosten bei Online-Geschäften kommen. Privatleute kennen sich mit der Rechtslage oft nicht aus, was sie aber nicht vor Ansprüchen schützt. Für den Klagenden hingegen ist das Risiko gering, da sich die Betroffenen meist von einer Abmahnung abschrecken lassen. Die Anwaltsgebühren muss der Abgemahnte ebenfalls bezahlen, wenn er sich nicht wehrt. Oft wird der Streit- bzw. Gegenstandswert zur Abschreckung in skurrile Höhen getrieben und auch der Anwalt freut sich über einen fetten Streitwert, da sich sein Honorar daran ausrichtet. ]
http://www.pc-magazin.de/praxis/windows/cm/page/page.php?table=pg&id=1221