Вход на сайт
Torrent
1378 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Odinokij Paren 22.03.10 14:08
Tipps:
* Wer sicher ist, dass er nichts heruntergeladen hat, weil er zum Beispiel gar keinen Internetzugang hat, sollte nicht zahlen und die Abmahnung ablehnen. Dazu reicht ein formloser Brief.
* Wer tatsächlich etwas heruntergeladen hat, sollte sich einen Anwalt nehmen und eine geänderte Unterlassungserklärung abgeben, die in der Abmahnung geforderten Anwaltsgebühren aber zurückweisen.
* Prinzipiell gilt: Besser keine Tauschbörsen nutzen, weil die IP-Adresse dabei immer gespeichert wird und zurückverfolgt werden kann.
* Wichtig: Sie sind verpflichtet, Ihren Internetzugang zu sichern! Sie haften, wenn andere Personen über Ihren Computer das Internet nutzen können, weil zum Beispiel Ihr WLAN-Zugang nicht gesichert ist.
* Wer sicher ist, dass er nichts heruntergeladen hat, weil er zum Beispiel gar keinen Internetzugang hat, sollte nicht zahlen und die Abmahnung ablehnen. Dazu reicht ein formloser Brief.
* Wer tatsächlich etwas heruntergeladen hat, sollte sich einen Anwalt nehmen und eine geänderte Unterlassungserklärung abgeben, die in der Abmahnung geforderten Anwaltsgebühren aber zurückweisen.
* Prinzipiell gilt: Besser keine Tauschbörsen nutzen, weil die IP-Adresse dabei immer gespeichert wird und zurückverfolgt werden kann.
* Wichtig: Sie sind verpflichtet, Ihren Internetzugang zu sichern! Sie haften, wenn andere Personen über Ihren Computer das Internet nutzen können, weil zum Beispiel Ihr WLAN-Zugang nicht gesichert ist.