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Steuererklärung

18.05.06 23:38
Re: Steuererklärung
 
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Anrechnung des Kindergeldes bei der Gьnstigerprьfung in Mangelfдllen
Das Kindergeld, das dem barunterhaltspflichtigen Elternteil im Wege des zivilrechtlichen Ausgleich zusteht, wird in der steuerlichen Gьnstigerprьfung immer auch dann zur Hдlfte angerechnet, wenn dieser den zivilrechtlichen Ausgleich tatsдchlich nicht in Anspruch nimmt. Auch diesem Elternteil wird weiterhin ein halber Kinderfreibetrag zugestanden (OFD Frankfurt vom 21.06.2001, DB 2001 S. 1534)
Zur Verrechnung des hдlftigen Kindergeldes bei der Gьnstigerprьfung desjenigen Elternteils, dessen Einkommen nicht ausreicht, den Unterhaltsbedarf des Kindes zu decken (Mangelfallrechnung), obwohl ihm dadurch auch im Wege eines zivilrechtlichen Ausgleichs kein Kindergeld fьr das unterhaltsberechtigte Kind zusteht, gibt es ein anhдngiges Verfahren beim Bundesfinanzhof, BFH, Verfahren VIII R 73/99 i.V.m. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Aktenzeichen II 550/98
Legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein.
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