Капец наглые тёти..
st Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind.Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten oder seit dem 1. Juni 1999 vom Bund an die Rentenversicherung tatsächlich gezahlt werden. Für Geburten ab 1. Januar 1992 werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit angerechnet, für Geburten vor 1992 gibt es zwei Jahre. Damit sind jeweils die ersten 36 beziehungsweise 24 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat als Pflichtbeitragszeit belegt. Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit doppelt oder auch dreifach (oder mehr) berücksichtigt. Für die Kindererziehungszeit wird ein durchschnittlicher Verdienst unterstellt.
Berücksichtigungszeiten
Eine Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr.
In der Zeit vom 1. Januar 1992 - 31. März 1995 konnte man auf Antrag auch für die (nicht erwerbsmäßige) Pflege eines Angehörigen Berücksichtigungszeiten wegen Pflege erwerben.