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Капец наглые тёти..

29.01.20 13:09
Re: Капец наглые тёти..
 
  ЛаaмПа знакомое лицо
Wer 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann und weiterhin auf die Aufstockung im Alter angewiesen ist, hat Anspruch auf die Grundrente. Der Versicherte muss im Durchschnitt mindestens 0,2 Entgeltpunkte bezogen auf seine Versicherungsjahre pro Jahr erreicht haben. Aber nicht höher als 0,8 Entgeltpunkte.Die Grundrentenzeiten sind ausschließlich Pflichtbeitragszeiten, Zeiten der Kindererziehung oder Zeiten der Pflege. Ob dazu auch Zeiten des Bezugs von versicherungspflichtigem Krankengeld oder ALG-1 zählen, ist genauso offen, wie die Frage, ob Rentenbezugszeiten aus einer EM-Rente mit unter die Grundrentenzeiten fallen. Genauso die Frage ob freiwillige Beitragszeiten mit zu den Grundrentenzeiten zählen.https://rentenbescheid24.de/wann-kommt-endlich-die-grundrente/


-35 Jahre Grundrentenzeiten

-und weiterhin auf die Aufstockung im Alter angewiesen ist

-Der Versicherte muss im Durchschnitt mindestens 0,2 Entgeltpunkte bezogen auf seine Versicherungsjahre pro Jahr erreicht haben.

-Aber nicht höher als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr

-Die Grundrentenzeiten sind ausschließlich Pflichtbeitragszeiten, Zeiten der Kindererziehung oder Zeiten der Pflege.


 

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