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в ответ -Stef- 21.07.19 01:12, Последний раз изменено 21.07.19 01:28 (Alexrysch)
Чушь, по моему мнению иммено в твоём безапелляционном заявлении
Унтерхальт платится всегда.
Далеко не всегда.
Я не платил и даже не особо бодался на счёт этого.
Так на вскидку, лень искать более точные параграфы
- Der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Es reicht nicht, dass der eine mehr verdient als der andere – es muss immer ein besonderer Grund für den Unterhalt vorliegen.
- Der wichtigste Grund für nachehelichen Unterhalt ist die Betreuung von Kindern. Bis zum dritten Geburtstag des Kindes hat derjenige, bei dem die Kinder leben, einen Anspruch auf Basisunterhalt.
- Ab dem dritten Geburtstag des Kindes sind Unterhaltsberechtigte grundsätzlich verpflichtet, wieder beruflich tätig zu sein.
- Nach der Ehescheidung kann das Gericht den Anspruch zeitlich befristen, in der Höhe begrenzen oder sogar auf null herabsetzen.
- Wer Unterhalt zahlen muss, dem steht nach der Düsseldorfer Tabelle gegenüber dem Ex-Partner derzeit ein Selbstbehalt von 1.200 Euro zu.