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Если жена изменяет.Польза и вред.

27.09.17 19:17
Re: Если жена изменяет.Польза и вред.
 
Tamedia1960 Забанен до 26/12/25 16:05 постоялец
в ответ 88leben 27.09.17 18:23, Последний раз изменено 27.09.17 19:18 (Tamedia1960)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/geschenkt-ist-geschenkt-...


Verarmung des Schenkers und Notbedarf

Mitunter kommt es vor, dass Menschen ihr Hab und Gut verschenken und anschließend nicht mehr in der Lage sind, den eigenen Lebensunterhalt zu decken oder ihren gesetzlichen Unterhaltspflichten nachzukommen, beispielsweise für eigene Kinder oder (ehemalige) Ehegatten.

In diesen Fällen kann der Gebende, wenn er selbst noch im Besitz der Schenksache ist, die Übergabe an den Empfänger verweigern. Hat der Beschenkte die Zuwendung dagegen schon erhalten, kann ein bereits übergebenes Geschenk zurückgefordert werden. Nach zehn Jahren ist allerdings Schluss: Gemäß § 529 Abs. 1 BGB kann nach Ablauf dieser Frist nichts mehr zurückgefordert werden.

Auch die Sozialhilfeträger prüfen in vielen Fällen, ob Antragsteller eventuell Teile ihres Vermögens verschenkt haben, die ggf. rückforderbar sind. Schließlich soll sich niemand zuerst arm machen können, um anschließend auf Kosten des Staates bzw. der Allgemeinheit zu leben.

 

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