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Меня муляют вопросы по приват-пенсии

20.01.08 18:28
Re: Меня муляют вопросы по приват-пенсии
 
marco_materazzi свой человек
marco_materazzi
in Antwort Leo_lisard 20.01.08 17:53, Zuletzt geändert 20.01.08 19:04 (marco_materazzi)
Nachteile
* Beiträge zu Rürup-Renten können zurzeit nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden.
* Kein Kapitalwahlrecht v die spätere Auszahlung erfolgt, frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres, ausschließlich als Leibrente.
* Rentenzahlungen müssen später, abhängig vom Rentenbeginnjahr, versteuert werden.
* Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen, vererbt oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines LRückkaufswertes? ist ausgeschlossen (nur bis 1. Januar 2008).
* Bei Tod des Sparers vor Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Es kann jedoch, je nach Anbieter unterschiedlich, eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente oder eine, steuerlich jedoch nicht geförderte, Beitragsrückgewähr vereinbart werden.
* Auch bei Tod des Sparers nach Rentenbeginn verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Eine Rentengarantiezeit gibt es bei Rürup-Renten nicht bei allen Anbietern. Sofern der Sparer schon verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten vereinbart werden.
PS: Von Kadavergehorsam halte ich nichts, überhaupt nichts....
I'm a very simple man,notorischer Skeptiker, Störenfried, Gehirnforscher, Sozialtheoretiker und Troublemaker
 

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