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Адвокатская страховка. Где?
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in Antwort Duessellover74 02.08.06 14:45
Моя, твоя не поннэмать 
Unter Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter und/oder prozentualer Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbeteiligung
Unter Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall). Er wird als absoluter und/oder prozentualer Anteil gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbeteiligung