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BetrieblicheAltersversorgung durch Gehaltsumwandung

22.11.05 02:13
Re: BetrieblicheAtersversorgung durch Gehaltsumwan
 
P-Finanz-S прохожий
Sorry! ein Paar Korrekturen von mir (за всем не уследишь когда спать охота!!!)
Bei Versicherungsbeginnen bis Ende 2004 unterliegen die Beiträge bis zu der oben genannten Höchstgrenze von 1752 ┬ nicht der Sozialversicherungspflicht.
Bei Versicherungsbeginnen ab 2005 unterliegen die Beiträge bis zur Höhe von 4% der GRV Beitragsbemessungsgrenze nicht der Sozialversicherungspflicht. Ein etwaiger Zusatzbeitrag in Höhe von bis zu 1.800 EUR wird mit 20% pauschal versteuert + Kirchensteuer und 5,5 Solidaritätszuschlag aus der Lohnsteuer also ca. 21,5%. Die darüber hinausgehenden Beitragsteile sind sozialversicherungspflichtig.
Das Alterseinküftegesetz (AltEinkG) sieht für ab 2005 abgeschlossene Direkt-Versicherungen einschneidende Veränderungen bei der Leistungsgestaltung vor. Im Einzelnen gelten die folgenden Neuregelungen:
Steuerfreie Kapitalauszahlungen sind nicht mehr zugelassen. Die Auszahlungen erfolgen ausschließlich in form nachgelagert zu versteuernder Renten.
Die Rentenzahlungen können nicht vererbt werden
Einschränkend ist zu erwähnen, dass bei Direktversicherungen mit Riester-Förderung stets
volle Sozialversicherungspflicht besteht. Und außerdem gehen die oben dargestellten Befreiungen bei arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungen (Entgeltumwandlungen) nur bis einschließlich 2008. Ab 2009 unterliegen dann. Sämtliche umwandelten Beiträgen der Sozialversicherungspflicht.
ВСЕМ Gute Nächte noch
Schlaft GUT ich tue es gerne
Ecли хочешь иметь то, чего никогда не имел, то должен делать то, чего никогда не делал.
 

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