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Унтерхальт и киндергельд

4 Tage zurück, 15:02
Re: Унтерхальт и киндергельд
 
Herzog von Lettland (Diddly-Squat)
Herzog
in Antwort 100to1 4 Tage zurück, 12:08, Zuletzt geändert 4 Tage zurück, 15:05 (Herzog)

Wer Unterhalt für ein Kind zahlen muss, kann diesen nur bedingt steuerlich absetzen.


Das Steuerrecht setze nämlich voraus, dass kein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht.


Für Minderjährige bestehe aber generell ein Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, an wen es ausbezahlt wird.

Selbst Kinder, die im Ausland leben, würden mit dem Kinderfreibetrag berücksichtigt.


Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren bleibe der Kindergeld- beziehungsweise Kinderfreibetragsanspruch in der Regel bestehen,

solange sich das Kind in der Ausbildung befindet.

Somit seien die Unterhaltszahlungen weiterhin meist nicht absetzbar.


aber Ausbildungsfreibetrag kann möglich sein.

 

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