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Bitcoin

22.03.24 12:18
Re: Bitcoin
 
kost80 свой человек
в ответ pawelpl 22.03.24 11:55, Последний раз изменено 22.03.24 12:20 (kost80)
...Die für die Blockerstellung sowie als Transaktionsgebühr zugeteilten Einheiten einer
virtuellen Währung oder sonstigen Token werden angeschafft (tauschähnlicher Vorgang,
vgl. auch Randnummer 33).
43 Die Anschaffungskosten entsprechen dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung der
Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token (Ableitung aus § 6 Absatz 6 Satz 1
EStG). Wenn ein Börsenkurs vorhanden ist, ist dieser als Marktkurs zu Grunde zu legen. Bei
fehlenden Börsenkursen kann ein Kurs von einer Handelsplattform (z. B. Kraken, Coinbase
und Bitpanda) oder einer webbasierten Liste (z. B. https://coinmarketcap.com/de) angesetzt
werden..
Bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Absatz 3 EStG führt
der Zugang von Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token im Rahmen eines
tauschähnlichen Vorgangs zu Betriebseinnahmen. Einheiten einer virtuellen Währung sind als
mit Wertpapieren vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte als Wirtschaftsgüter
im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 4 EStG anzusehen, deren Anschaffungskosten (§ 6 Absatz 6
EStG, vgl. Randnummer 43) erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder
bei Entnahmen im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben abzuziehen sind. Die
Wirtschaftsgüter sind in die laufend zu führenden Verzeichnisse nach § 4 Absatz 3 Satz 5
EStG aufzunehmen

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemi...

 

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