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деньги за корону
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в ответ паскуда 08.12.22 15:07
Leider werden in den sozialen Medien aktuell allerdings Falschinformationen über die Berechtigung zum Erhalt dieser Corona-Sonderzahlungen verbreitet.
Insbesondere viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion rufen derzeit im Bundesfinanzministerium an oder stellen
entsprechende schriftliche Anträge, die aber keine Aussicht auf Erfolg haben.
Deshalb möchten wir ergänzend darauf hinweisen, dass insbesondere
- Personen, die erst nach 1945 geboren wurden,
- Personen, die zwischen 1945 bis 1955 in der Sowjetunion unter dem Kommandanturregime Zwangsarbeit leisten mussten,
- Personen, die als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der früheren Sowjetunion in die Bundesrepublik gekommen sind und hier Lastenausgleichsleistungen,
- Entschädigungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, Leistungen aus der Heimkehrerstiftung oder nach dem Heimkehrerentschädigungsgesetz
- oder vergleichbare Leistungen für Vertriebene oder Aussiedler erhalten haben,
keine Corona-Sonderzahlungen erhalten können.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standard...