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Russische Wertpapiere. Umtausch der ADRs in Deutschland nicht möglich. Totalverl

16.06.22 12:40
Re: Russische Wertpapiere. Umtausch der ADRs in Deutschland nicht möglich. Totalverl
 
Feebing знакомое лицо

нп


пару веселых писем пришло из банка по имеющимся в депо АДР газпрома (наверное, не только мне)

интересно что ребятки из SMALL & MID CAP INVESTMENTBANK AG, München будут потом с этими АДР делать улыб


письмо 1


Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde,

wir informierten Sie über die Beendigung des ADR-Programms zum 03.08.2022.

Wie jetzt von unserer ausländischen Depotbank veröffentlicht, wurde aufgrund des am 03.06.2022 beschlossenen sechsten EU-Sanktionspakets der Nationale Zentralverwahrer der Russischen Föderation (NSD) in die Sanktionsliste der natürlichen

und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.

Daher sind ab sofort bestehende Umtauschmöglichkeiten für sogenannte Depository Receipts in unterliegende russische Aktien nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass keine Instruktionen zu Umtäuschen in unterliegende russische Aktien mehr angenommen werden.

Bereits eventuell Ihrerseits erteilte Weisungen nach dem Beschluss vom 03.06.2022 verlieren ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen liegen uns derzeit nicht vor.

Abgerechnet wird zu den üblichen Provisionen.

Diese Information wurde in den Wertpapier-Mitteilungen bzw. von unseren ausländischen Verwahrern oder vom Emittenten veröffentlicht. Wir sind verpflichtet, diese Information an Sie weiterzuleiten. Den Inhalt der Information haben wir nicht geprüft und können keine Haftung dafür übernehmen.

Ihre Fragen beantworten wir gern.


письмо 2


Diese Information wurde in den Wertpapier-Mitteilungen bzw. von unseren ausländischen Verwahrern oder vom Emittenten veröffentlicht. Wir sind verpflichtet, diese Information an Sie weiterzuleiten. Den Inhalt der Information haben wir nicht geprüft und können keine Haftung dafür übernehmen.

Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde,

es wurde ein neues Kaufangebot veröffentlicht, welches nicht dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterliegt. Es bedarf damit keiner Zulassung und wurde nicht geprüft hinsichtlich der Identität des Erwerbers, der angebotenen Gegenleistung, deren Finanzierung und bezüglich anderer Kriterien. Prüfen Sie bitte vor Annahme des Angebotes dessen Werthaltigkeit und treffen Sie Ihre Entscheidung nach sorgfältiger Abwägung. Dieses Schreiben stellt keine Empfehlung dar. Weitere Verbraucherhinweise finden Sie unter www.bafin.de mit dem Suchbegriff "Kauf- und Tauschangebote".

Kaufpreis je ADR EUR 0,10

Käufer SMALL & MID CAP INVESTMENTBANK AG, München

Vorbehalt das Angebot gilt insgesamt für maximal 450.000 ADRs;

es kann zu einer Zuteilung kommen

Zahlbarkeitstag voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist

weitere Informationen www.bundesanzeiger.de

Das Angebot unterliegt ausschließlich deutschem Recht und richtet sich nicht an ausländische ADR Inhaber, in deren Jurisdiktion das vorliegende Angebot gegen die geltenden Gesetze verstoßen würde.

Dieses Angebot gilt nicht für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den USA, Australien, Kanada und Japan und kann von diesen nicht angenommen werden.

Die Abwicklung kann nicht garantiert werden, da jederzeit die Möglichkeit besteht, dass die zugehörigen Transaktionen von der Lagerstelle abgelehnt werden und das Angebot somit gegebenenfalls nicht durchgeführt werden kann.

Rechtsverbindlich sind die Veröffentlichungen des Käufers. Einzelheiten finden Sie im Internet unter der oben angegebenen Adresse.

Wenn Sie das Kaufangebot annehmen möchten, benötigen wir Ihren ausgefüllten Auftrag spätestens am 29.06.2022. Ohne Ihren Auftrag werden wir in diesem Fall nicht tätig.

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung dieser Kapitalmaßnahme einen steuerpflichtigen Kapitalertrag darstellen kann. Im Fall der Steuerpflicht wird die Kapitalertragsteuer sofort bei Abrechnung von Ihrem Verrechnungskonto einbehalten und abgeführt. Steuerpflichtige Erträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, sind vom Steuerpflichtigen in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.

Abgerechnet wird zu den üblichen Provisionen.

 

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