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в ответ M.H. 22.09.05 17:55, Последний раз изменено 22.09.05 19:28 (Lady*coldness)
Я раздумываю, не переехать ли в Голландию - от Венло до моей работы 5 км, а от МГ - 50.
А зачем переежать-то? переежайте по-ближе к Границе...Heinsberg- чудесный городок...
Artikel 7 VO 1612/68
1. Ein Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, darf auf Grund seiner Staatsangehörigkeit im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Entlohnung, Kündigung und, falls er arbeitslos geworden ist, im Hinblick auf berufliche Wiedereingliederung oder Wiedereinstellung, nicht anders behandelt werden als die inländische Arbeitnehmer.
2 Er genießt dort die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen wie die inländischen Arbeitsnehmer.(c)
А зачем переежать-то? переежайте по-ближе к Границе...Heinsberg- чудесный городок...
Artikel 7 VO 1612/68
1. Ein Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, darf auf Grund seiner Staatsangehörigkeit im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Entlohnung, Kündigung und, falls er arbeitslos geworden ist, im Hinblick auf berufliche Wiedereingliederung oder Wiedereinstellung, nicht anders behandelt werden als die inländische Arbeitnehmer.
2 Er genießt dort die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen wie die inländischen Arbeitsnehmer.(c)