Свифт и о правка денег родным в РФ
Unterhaltszahlungen oder Alimente innerhalb der Familie können sich steuermindernd auswirken. In diesem Fall handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 bzw. 33a EStG.
§ 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) definiert außergewöhnliche Belastungen wie folgt:
„Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleichen Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastungen), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbaren Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.“
Вполне возможно, что я неправильно интерпретировалa этот параграф, но мне казалось, что речь в данном случае шла о zumutbare Belastung.