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Ценные бумаги и инвестиции 12
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в ответ Elissey 16.11.21 09:09
Mit einem Wort: Nichts. Wirtschaftsprüfer sind für ihre Fehler nicht haftbar. Schadenersatzansprüche bestehen daher nicht. "Geheimbericht" hin oder her. Einzige Ausnahme: der Vorsatz kann nachgewiesen werden. Im Falle Wirecard ausgeschlossen.
Jeder ist für sein Handeln an der Börse selbst verantwortlich. Es gab genug Gelegenheiten aus dem Drecksladen auszusteigen. Wer das tote Pferd weiter reiten wollte, ist selbst schuld.