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в ответ moose 29.04.20 13:46
Doch macht man sich jetzt als Autofahrer durch die Maskenpflicht gleichzeitig strafbar? Nein! Du darfst beim Autofahren einen Mundschutz tragen. Denn durch eine Maske verdeckst Du nicht Dein gesamtes Gesicht und bist weiterhin erkennbar – auch wenn Du beispielsweise geblitzt wirst. „Grundsätzlich gibt es ein Verbot, das besagt, dass man das Gesicht nicht verhüllen darf. Das ist so in der Straßenverkehrsordnung dargelegt. Jedoch wurde das vom Innenministerium und dem Verkehrsministerium geprüft und man kommt zu dem Schluss, dass das Tragen von Mund-Nasen-Masken eben nicht unter das Vermummungsverbot fällt“, so Dirk Wagner, Pressesprecher der Polizei Pforzheim im Interview mit der Neuen Welle.
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