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blackalex69 старожил
in Antwort slamdank 15.02.20 01:05, Zuletzt geändert 15.02.20 08:02 (blackalex69)
Расклад простой: с RDSA будут снимать Quellensteuer, с RDSB - нет.
Solange der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist, wird die Quellensteuer zwar rein obligatorisch abgezogen, aber auch sofort angerechnet. Also du zahlst vorerst keine Steuer. Hast du keinen Freibetrag mehr, wird die Quellensteuer abgezogen und in den sogenannten Quellensteuertopf bei deinem Broker eingebucht. Dieser Betrag wird dann später in deiner Steuerbescheinigung als "anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer" ausgewiesen. Durch die Einkommensteuererklärung (Zeile 52 im KAP-Formular) holst du das Geld wieder zurück.
Das funktioniert mit allen Ländern, die mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen haben.