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Reisekosten
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Варшавец посетитель
in Antwort schizo 28.07.19 20:04
Называется Verpflegungskosten bei Auswärtstätigkeit. Плюс к этому можно учитывать Hotelkosten.
Abwesenheits- und Reisetage im Inland
Maßgeblich für die mögliche Geltendmachung ist die Zeitdauer des Aufenthalts. Das heißt:
- für An- und Abreisetage gilt (bei mehrtägigen Reisen) eine Pauschale von 12 Euro
- bei 8 bis 24 Stunden Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte 12 Euro
- bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit können 24 Euro geltend gemacht werden