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Акции, облигации, фонды и пр. 7

14.11.18 20:48
Re: Акции, облигации, фонды и пр. 7
 
slamdank коренной житель
slamdank

сегодня получил от брокера:


Die Investmentsteuerreform läuft seit 01.01.2018 - hier einige wichtige Informationen,

damit Sie weiter auf dem Laufenden bleiben.


Vorabpauschale:

In 2019 werden erstmals alle Investmentanteile anhand einer Pauschale besteuert

- der Vorabpauschale.


Was ist die Vorabpauschale und wann wird sie fällig?

Die Vorabpauschale bildet den Wertzuwachs Ihres Fonds / ETFs im abgelaufenen

Kalenderjahr ab. Dieser gilt am 01.01. des Folgejahrs als zugeflossen und ist sofort

steuerpflichtig. Deshalb wird die Vorabpauschale für Wertsteigerungen aus 2018

erstmals Anfang 2019 berechnet.


Ausnahmen:

Ihr Fonds hat keine Wertsteigerungen erzielt, oder

die schon ausgeschütteten Erträge waren höher als die Wertsteigerung.

Wie hoch die Vorabpauschale sein wird, können wir Ihnen jetzt noch nicht mitteilen.

Dazu brauchen wir erst die relevanten Daten. Die erhalten wir, wie alle anderen

Banken auch, Anfang Januar.


Was bedeutet das für Sie?

Wir belasten Ihrem Depotverrechnungskonto voraussichtlich am Jahresanfang Steuern.


Ausnahmen:

Ihr Freistellungsauftrag reicht dafür aus,

Sie haben eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht, oder

nicht verrechnete allgemeine Verluste gleichen die Steuerbelastung aus.


Wichtig für Sie:

Bei einem Verkauf Ihrer Fondsanteile werden dann die bisher schon von Ihnen

versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen. Damit wird eine

doppelte Besteuerung von Erträgen vermieden.

Sollte der verfügbare Betrag auf Ihrem Depotverrechnungskonto für die Belastung

der Vorabpauschale nicht ausreichen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Höhe des

Kapitalertrages, zusammen mit Ihren persönlichen Daten, an unser

Betriebsstättenfinanzamt zu melden.


Ein Widerspruch gegen die Steuerbelastung ist grundsätzlich nicht möglich. Ist Ihr

Depotverrechnungskonto ein Girokonto, können Sie aber mit einem Widerspruch

verhindern, dass wir Ihre eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] zur

Steuerbelastung nutzen. Kann deshalb die Steuerbelastung nicht von uns gebucht

werden, müssen wir das ebenfalls unserem Betriebsstättenfinanzamt melden.

БИРЖЕВАЯ ИГРА - Все кремляди, путирасы и им сочувствующие должны сгореть в аду!
 

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