Акции, облигации, фонды и пр. 7
сегодня получил от брокера:
Die Investmentsteuerreform läuft seit 01.01.2018 - hier einige wichtige Informationen,
damit Sie weiter auf dem Laufenden bleiben.
Vorabpauschale:
In 2019 werden erstmals alle Investmentanteile anhand einer Pauschale besteuert
- der Vorabpauschale.
Was ist die Vorabpauschale und wann wird sie fällig?
Die Vorabpauschale bildet den Wertzuwachs Ihres Fonds / ETFs im abgelaufenen
Kalenderjahr ab. Dieser gilt am 01.01. des Folgejahrs als zugeflossen und ist sofort
steuerpflichtig. Deshalb wird die Vorabpauschale für Wertsteigerungen aus 2018
erstmals Anfang 2019 berechnet.
Ausnahmen:
Ihr Fonds hat keine Wertsteigerungen erzielt, oder
die schon ausgeschütteten Erträge waren höher als die Wertsteigerung.
Wie hoch die Vorabpauschale sein wird, können wir Ihnen jetzt noch nicht mitteilen.
Dazu brauchen wir erst die relevanten Daten. Die erhalten wir, wie alle anderen
Banken auch, Anfang Januar.
Was bedeutet das für Sie?
Wir belasten Ihrem Depotverrechnungskonto voraussichtlich am Jahresanfang Steuern.
Ausnahmen:
Ihr Freistellungsauftrag reicht dafür aus,
Sie haben eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht, oder
nicht verrechnete allgemeine Verluste gleichen die Steuerbelastung aus.
Wichtig für Sie:
Bei einem Verkauf Ihrer Fondsanteile werden dann die bisher schon von Ihnen
versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen. Damit wird eine
doppelte Besteuerung von Erträgen vermieden.
Sollte der verfügbare Betrag auf Ihrem Depotverrechnungskonto für die Belastung
der Vorabpauschale nicht ausreichen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Höhe des
Kapitalertrages, zusammen mit Ihren persönlichen Daten, an unser
Betriebsstättenfinanzamt zu melden.
Ein Widerspruch gegen die Steuerbelastung ist grundsätzlich nicht möglich. Ist Ihr
Depotverrechnungskonto ein Girokonto, können Sie aber mit einem Widerspruch
verhindern, dass wir Ihre eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] zur
Steuerbelastung nutzen. Kann deshalb die Steuerbelastung nicht von uns gebucht
werden, müssen wir das ebenfalls unserem Betriebsstättenfinanzamt melden.
