E- bike
Если у Вас ебайк в основном в вашем частном владении, тогда упомянутое Вами посылке пдф действует. Там выше написано следующее:
"Solange die betriebliche Fahrradnutzung nicht überwiegt, kann Ihr Fahrrad Privatvermögen bleiben.
Das gilt aber nur bis zu einem betrieblichen Nutzungsumfang von mindestens 10 %. Wird dieser
unterschritten, muss der Drahtesel im Privatvermögen verbleiben, da die Bildung von gewillkürtem
Betriebsvermögen erst ab einem betrieblichen Nutzungsumfang von 10 % zulässig ist.
Der (un-)freiwillige Verzicht auf die Bildung von Betriebsvermögen führt allerdings nicht zum Weg-
fall des Betriebsausgabenabzugs. Im Falle der betrieblichen Nutzung eines privaten Fahrrades lassen
sich die abzugsfähigen Betriebsausgaben auf zwei Wegen ermitteln"
В противном случае есть случаи
1
Aber egal ob Klassik- oder Elektro-Rad: Handelt es sich um betriebliche Fahrten von der Wohnung
zur auswärtigen Betriebsstätte (Büro, Atelier, Werkstatt etc.), die der Entfernungspauschale unter-
liegen, zählt nicht jeder zurückgelegte Kilometer, sondern nur die einfache Wegstrecke. Statt einer
(geschätzten) Kilometerpauschale kommt dann die Entfernungspauschale in Höhe von € 0,30 zum
Ansatz.
И два:
Bei betrieblichen Fahrten, die nicht in den Anwendungsbereich der Entfernungspauschale fallen,
können statt einer (geschätzten) Kilometerpauschale auch die anteiligen tatsächlichen Fahrrad-
kosten als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Der Ansatz der tatsächlichen Kosten setzt
bestimmte Aufzeichnungen voraus. Zum einen müssen die im Jahr mit dem Rad insgesamt ge-
fahrenen Kilometer (Jahresfahrleistung) und zum anderen die innerhalb des Jahres angefallenen
Fahrradkosten (Abschreibung, Reparaturen, Ersatzteile, Zubehör etc.) feststehen. Erst dann lassen
sich nämlich die durchschnittlichen Kosten pro Kilometer ermitteln, die mit der Summe der aus
betrieblichen Gründen zurückgelegten Kilometer multipliziert werden. Im Ergebnis erhalten Sie
die im Jahr als Betriebsausgaben abzugsfähigen Fahrradkosten.