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Брокер (diba) прислал след. письмо:
Zum 01.01.2018 ändert sich das Investmentsteuergesetz das hat der Gesetzgeber so festgelegt.
Was bedeutet das für Sie?
Alle Investmentanteile (Fonds und ETFs) gelten zum 31.12.2017 als verkauft und zum
01.01.2018 als neu angeschafft. Die dafür erforderlichen Kurse erhalten wir von den
Fondsgesellschaften. Dabei wird ein "fiktives" Veräußerungsergebnis berechnet.
"Fiktiv" deshalb, weil kein tatsächlicher Verkauf Ihrer Anteile und keine tatsächliche Gutschrift
auf Ihrem Verrechnungskonto erfolgt.
Zum Zeitpunkt der Fondsumstellung verändert sich deshalb auch Ihre Depotbewertung.
Ganz einfach in der erweiterten Anzeige der Bestandsdetails bei Ihren Fonds zu erkennen.
Bei der Umstellung gibt es zwei wichtige Situationen:
1. Sie haben Ihre Investmentanteile vor dem 01.01.2009 gekauft?
Ihr Altbestand wird zum Neubestand.
Das fiktive Veräußerungsergebnis
zum 31.12.2017 ist steuerfrei.
Wertveränderungen ab dem 01.01.2018 sind bei einem Verkauf steuerpflichtig.
Dafür erhalten Sie einen Freibetrag von 100.000 Euro pro Steuerpflichtigen, den Sie
nur über Ihre Steuererklärung geltend machen können.
2. Sie haben Ihre Investmentanteile nach dem 01.01.2009 gekauft?
Das fiktive Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 ist steuerlich relevant, sobald Sie die
Anteile verkaufen.
Beim Verkauf wird das fiktive Veräußerungsergebnis zum aktuellen
Veräußerungsergebnis also vom 01.01.2018 bis zum Zeitpunkt des Verkaufs
hinzugerechnet.
Fondsanteile jetzt erwerben oder abwarten?
Ob Sie noch Fondsanteile vor der Umstellung erwerben oder bis 2018 abwarten, spielt
steuerlich keine Rolle für Sie!
Wir regeln die Umstellung für Sie
Die Umstellung auf die neue Besteuerung erledigen wir automatisch für Sie und halten Sie
selbstverständlich weiterhin auf dem
Laufenden. Noch mehr Informationen finden Sie unter
https://www.ing-diba.de/kundenservice/steuern/investmentst...
Какие мнения/мысли по поводу данной инфы будут?
