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Оформление Ich-AG

11.04.05 11:31
Re: Оформление Ich-AG
 
sergo76 гость
sergo76
in Antwort Gutzul 11.04.05 07:25
Да положены. Вот цитата:
Ab 1. Januar 2005 können ALG-II-Empfänger für den Schritt in die Selbständigkeit ein Einstiegsgeld erhalten. Der Fallmanager kann das Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses und weitere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bewilligen. Die Höhe des Einstiegsgeldes orientiert sich an der Arbeitslosigkeitsdauer und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden. Es handelt sich hierbei um eine Kann-Regelung, d.h. es gibt keinen Rechtsanspruch auf diese Leistung.
# Wie beim Existenzgründungszuschuss und beim Überbrückungsgeld muss der Gründungswillige das Tragfähigkeitsgutachten einer fachkundigen Stelle vorlegen können.
* Die selbstständige Tätigkeit soll als Hauptberuf ausgeübt werden und mindestens 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen.
* Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistungen (im Westen 345 Euro, im Osten 331 Euro), d.h. 172,50 Euro bzw. 165,50 Euro. Die Ansprüche auf Miete und Heizkosten sowie der sozialen Grundsicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) bleiben davon unberührt.
* Pro zusätzlichem ⌠Mitglied der Bedarfsgemeinschaft■ (Familienangehörige und Partner) kommen 10 Prozentpunkte hinzu.
* In besonderen Fällen kann der Fördersatz erhöht werden, soll aber insgesamt nicht mehr als 100 Prozent der Regelleistung betragen.
* In der Regel wird das Einstiegsgeld für einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt. Läuft die Zuwendung länger als zwölf Monate, soll im zweiten Jahr der Zuschussanteil schrittweise gesenkt werden (so genannte Zuschussdegression.)
 

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