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Вопросы к знатокам

30.03.16 18:44
Re: Вопросы к знатокам
 
  Viktoriya28 постоялец
Viktoriya28
in Antwort Viktoriya28 30.03.16 18:27

Minijobs und Krankenversicherung


Bei einem Minijob führt der Arbeitgeber 13 Prozent für Krankenversicherungsbeiträge an die Knappschaft-Bahn-See ab. Sind Sie privat versichert, muss Ihr Arbeitgeber diesen Beitrag nicht zahlen. Durch die pauschalen Beträge Ihres Arbeitgebers zur Krankenversicherung entsteht für Sie allerdings kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis. Sie können daraus keine Leistungen in Anspruch nehmen, da die Pauschalabgaben in den allgemeinen Gesundheitsfonds fließen. Deshalb müssen Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern, wenn Sie nicht bereits durch Ihre Haupttätigkeit oder durch eineFamilienversicherung abgesichert.

 

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